Sexualstrafrecht: Nein heißt Nein kommt

Bericht: Große Koalition will Tatbestand der Vergewaltigung deutlich ausweiten / Auch »Begrapschen« würde endlich strafbar

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Berlin. Die geplante Verschärfung des Sexualstrafrechts durch die Große Koalition soll noch vor der Sommerpause über die Bühne gehen. Dabei soll der Tatbestand der Vergewaltigung deutlich ausgeweitet werden, berichtet die »Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung« unter Berufung auf die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker. Im Gegensatz zur derzeit geltenden Strafnorm soll als Vergewaltigung dann auch gelten, wenn ein eindeutiges »Nein« bei der körperlichen Annäherung missachtet wird. Nach langem Zögern befürworte nun auch die Unionsfraktion diese Regelung. Der Grundsatz »Nein heißt Nein« vertrage »keine Einschränkung«, so Winkelmeier-Becker.

Darüber hinaus soll ein Straftatbestand für das sogenannte Begrapschen eingeführt werden, womit sexuelle Handgreiflichkeiten beschönigend beschrieben sind, die bisher strafrechtlich kaum verfolgt werden konnten. Zudem will die Union eine Regelung durchsetzen, »die Übergriffe aus einer Gruppe heraus unter Strafe stellt«, so die FAS. Der Bundesrat hatte am Freitag das Parlament aufgefordert, den bisher vorliegenden Kabinettsentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) deutlich zu verschärfen. Dies geschieht nun offenbar. nd

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