Sexualstrafrecht: Nein heißt Nein kommt
Bericht: Große Koalition will Tatbestand der Vergewaltigung deutlich ausweiten / Auch »Begrapschen« würde endlich strafbar
Berlin. Die geplante Verschärfung des Sexualstrafrechts durch die Große Koalition soll noch vor der Sommerpause über die Bühne gehen. Dabei soll der Tatbestand der Vergewaltigung deutlich ausgeweitet werden, berichtet die »Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung« unter Berufung auf die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker. Im Gegensatz zur derzeit geltenden Strafnorm soll als Vergewaltigung dann auch gelten, wenn ein eindeutiges »Nein« bei der körperlichen Annäherung missachtet wird. Nach langem Zögern befürworte nun auch die Unionsfraktion diese Regelung. Der Grundsatz »Nein heißt Nein« vertrage »keine Einschränkung«, so Winkelmeier-Becker.
Darüber hinaus soll ein Straftatbestand für das sogenannte Begrapschen eingeführt werden, womit sexuelle Handgreiflichkeiten beschönigend beschrieben sind, die bisher strafrechtlich kaum verfolgt werden konnten. Zudem will die Union eine Regelung durchsetzen, »die Übergriffe aus einer Gruppe heraus unter Strafe stellt«, so die FAS. Der Bundesrat hatte am Freitag das Parlament aufgefordert, den bisher vorliegenden Kabinettsentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) deutlich zu verschärfen. Dies geschieht nun offenbar. nd
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.