Hartz-IV-Sanktionen: Fast 40 Prozent der Klagen erfolgreich

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Mehr als jeder dritte Hartz-IV-Empfänger, der gegen Sanktionen des Jobcenters Widerspruch einlegt oder klagt, hat damit Erfolg. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung hervor.

Bei den Widersprüchen liege die Erfolgsquote demnach bei 36 Prozent, bei Klagen mit fast 40 Prozent noch höher. lm Jahr 2015 gab es laut Regierung bundesweit 51 100 erledigte Widersprüche gegen Sanktionen, davon wurden 18 600 stattgegeben beziehungsweise teilweise stattgegeben. Erledigte Klagen gegen Sanktionen gab es im Vorjahr insgesamt 5900, davon wurden 570 mit einem Urteil oder Beschluss stattgegeben beziehungsweise teilweise stattgegeben. Weitere 1800 Fälle erledigten sich durch das Nachgeben des zuständigen Jobcenters.

Die Sanktionen hätten sich in hohem Maße als rechtswidrig herausgestellt. Experten fordern daher, sie abzuschaffen. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort keinerlei Angaben darüber gemacht, wie mit anderen Möglichkeiten der Leistungskürzungen bei der Grundsicherung in der Praxis verfahren werde. Leistungskürzungen berühren aber das Grundrecht auf ein Existenzminimum. dpa/nd

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