Freie Umlaufbahn für Militärsatelliten

Staatsanwaltschaft lehnt Ermittlungen wegen Datenweitergabe bei digitalem Rüstungsprojekt ab

  • René Heilig
  • Lesedauer: 2 Min.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz abgelehnt. Es geht um das Bundeswehr-Satellitensystem TanDEM-X.

»Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat lassen sich dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt nicht entnehmen«, schreibt die Staatsanwaltschaft Koblenz dem Bundestagsabgeordneten Michael Leutert. Der ist Haushaltsexperte der Linksfraktion und hatte Ende März Strafanzeige erstattet. Es geht um den Vertrag über das TanDEM-X-Höhenmodell. Das ist eine noch nicht dagewesene dreidimensionale und militärisch nutzbare Weltkarte. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte im November 360 Millionen Euro für das Rüstungsprojekt freigegeben. Doch Leutert ist der Auffassung, dass der Vertragsabschluss zur Realisierung des Vertrages zwischen dem Verteidigungsministerium und der Firma Airbus gegen das Außenwirtschaftsrecht verstößt. Er hatte zusätzlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) eingereicht. Auch die sei, so Staatssekretär Ralf Brauksiepe, nicht gerechtfertigt.

Der Vertrag sieht die Gründung einer multinationalen Produktionsallianz von bis zu 35 Staaten unter Leitung Deutschlands und der USA vor. Zu den Partnernationen zählen neben NATO- und EU-Mitgliedern auch Drittstaaten in Krisengebieten wie Südkorea und die Vereinigen Arabischen Emirate. Deutschland liefert die Rohdaten der Satellitensysteme Terra-SAR-X und TanDEM-X sowie die Software zur Aufbereitung der dreidimensionalen Karte. Die Editierung übernehmen die Partner.

Anders als die Staatsanwaltschaft meint Leutert, die Weitergabe der Editiersoftware an Drittstaaten falle unter das Außenwirtschaftsrecht, da die bis auf einen Meter exakte digitale Geländevermessung militärisch verwertbar ist. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hatte sich weitgehend an die Seite des LINKE-Politikers gestellt, zumal das Verteidigungsministerium selbst den Wert der TanDEM-X-Daten für Drohneneinsätze sowie für diverse andere militärische Aufklärungs-, Führungs-, Simulations- und Einsatzzwecke schildert.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz betont, dass es sich »allein um eine politische Entscheidung« handelt, die durch das Außenwirtschaftsgesetz nicht eingeschränkt werden könne. Das Verteidigungsministerium hingegen revidierte seine bisherige Auffassung und meint, dass Ausfuhrgenehmigungen notwendig sein könnten. Man werde sie beim Wirtschaftsministerium von Sigmar Gabriel (SPD) beantragen.

Zwei Juristen, drei Meinungen? Leutert will »jetzt erst recht an der Sache dranbleiben, der Widerspruch muss aufgeklärt werden«. Immerhin gehe es um ein globales Rüstungsprojekt, das maßgeblich von der Bundesregierung vorangetrieben werde.

TanDEM-X wird auch Thema auf der Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung sein, die in der kommenden Woche in Berlin stattfindet.

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