Briefschreiberin
Personalie: Petra Michaelis-Merzbach ist Landeswahlleiterin in Berlin.
Das hat es in der Bundesrepublik noch nicht gegeben: Eine Landeswahlleiterin schreibt wenige Monate vor einer Abstimmung einen »Brandbrief« an die zuständigen Innenbehörden, um vor einer Gefährdung der Wahl zu warnen. Genau das hat aber Petra Michaelis-Merzbach getan. Dass das Schreiben an die Öffentlichkeit gelangen wird, dürfte die 58-jährige geborene Berlinerin einkalkuliert haben. Schließlich steht das Thema Gefährdung der für den 18. September 2016 geplanten Berliner Abgeordnetenhauswahl seit Wochen in den Schlagzeilen, nachdem »nd« im März dieses Jahres als erste Zeitung über einen schief gelaufenen Test mit der Wahlsoftware berichtet hatte.
Der Brandbrief zu Schwierigkeiten bei der An- und Ummeldung der Bürger sowie gravierenden Mängeln bei der Wahlsoftware ist indes nicht der erste Konflikt, den die Abteilungsleiterin und Senatsdirigentin Michaelis-Merzbach aus der Innenverwaltung öffentlich mit ihrem Dienstherrn austrägt. Als Landeswahlleiterin, die seit 2010 amtiert, ist sie nämlich zugleich Abstimmungsleiterin für die Volksbegehren, die bei Berlinern extrem beliebt sind. Anders als im Senat, der die Volksabstimmungen häufig kritisch sieht. Nach dem erfolgreichen Volksentscheid zum Tempelhofer Feld 2014 war Michaelis-Merzbach mit dem damaligen Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) und Innensenator Frank Henkel (CDU) aneinandergeraten, weil die Landeswahlleiterin Manipulationsvorwürfe aus der Politik zurückgewiesen hatte. Im Raum stand die Behauptung, dass Unterschriften als gültig gewertet worden seien, obwohl Geburtsdaten fehlten.
Für diesen Dienstag hat Berlins Landeswahlleiterin einen Termin bei Henkels Staatssekretär, wo es um die aktuellen Probleme geht. Die promovierte Ex-Verwaltungsrichterin dürfte einiges zu erklären haben. Dass die Wahl tatsächlich verschoben wird, ist schwer vorstellbar. Gut möglich, dass die Probleme lediglich parteipolitisch ausgeschlachtet werden. Aber was kann in Berlin noch wirklich ausgeschlossen werden?
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