Landgericht Köln verrechnet sich bei Frist: Mordurteil aufgehoben
Köln. Wegen eines Rechenfehlers des Landgerichts Köln muss ein Mordprozess komplett neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil aus dem August 2015 auf, weil das Gericht nach Prozessende eine wichtige Frist nicht einhielt. Der BGH-Beschluss wurde am Donnerstag veröffentlicht, das Landgericht bestätigte den Vorgang. Die Frist, bis wann ein Urteil mit Stempel und Unterschrift bei den Akten sein müsse, berechne sich nach der Zahl der Verhandlungstage, sagte ein Kölner Gerichtssprecher. Dabei sei es zu einem »Rechenversehen« bei der zuständigen Kammer gekommen - die Frist wurde gerissen. Nun muss der Fall neu verhandelt werden. Das Landgericht hatte am 25. August 2015 einen Mann wegen Mordes und Totschlags zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Ihm war vorgeworfen worden, eine Bekannte und deren Mutter mit einem Beil erschlagen zu haben. dpa/nd
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.