Gericht erschwert Hartz-IV-Sanktionen
Kassel. Hartz-IV-Bezieher können nach einem Gerichtsurteil leichter gegen Sanktionen des Jobcenters vorgehen. Die Behörde dürfe nicht das Arbeitslosengeld II wegen »unterbliebener Bewerbungsbemühungen« kürzen, wenn sie dem Arbeitslosen in einer Eingliederungsvereinbarung nicht die Übernahme aller Bewerbungskosten konkret zugesagt hat, entschied das Bundessozialgericht am Donnerstag in Kassel. Damit bekam ein Arbeitsloser aus Kassel recht. Das zuständige Jobcenter hatte mit dem Mann eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen. Danach sollte er jeden Monat mindestens zehn Bewerbungen schreiben, als er das nicht tat, wurden Sanktionen verhängt. Der Hartz-IV-Empfänger hielt dieses Vorgehen für rechtswidrig, da das Jobcenter habe ihm nicht konkret die Übernahme aller Bewerbungskosten zugesagt hatte. epd/nd
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