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Bürger, bildet Gassen!!!

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Magdeburg. Mit insgesamt 22 großen Bannern an Brücken sollen Autofahrer zur Hauptreisezeit auf Sachsen-Anhalts Autobahnen zum Thema Rettungsgasse aufgeklärt werden. »Eine Umfrage hat ergeben, dass die Hälfte der Autofahrer nicht weiß, wie eine solche Rettungsgasse gebildet wird«, sagte Alexandra Kruse vom ADAC Sachsen-Anhalt der dpa. Bei einem Stau auf mehrspurigen Straßen sind nach Angaben des Automobilclubs alle Fahrer dazu verpflichtet, eine Gasse für Polizei-, Feuerwehr- und Krankenwagen sowie Hilfs- und Pannendienste frei zu halten. Autofahrer, die gegen diese Pflicht verstoßen, müssen laut ADAC mit einem Bußgeld von mindestens 20 Euro rechnen. Laut Paragraf 11 der Straßenverkehrsordnung müssen Fahrer auf zweispurigen Straßen bei Stau in der Mitte der Fahrbahn eine Rettungsgasse frei halten. Auf dreispurigen Autobahnen muss zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen eine freie Gasse gebildet werden. Auf vierspurigen Autobahnen ist die Rettungsgasse laut ADAC wiederum in der Mitte frei zu machen. dpa/nd Foto: dpa/Jens Wolf

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