»Keller des Schreckens«
Türkische Militäroperation soll vor deutschen Gerichten zur Anklage kommen
Geschädigte der türkischen Militäroffensive von Cizre haben am Montag mit Unterstützung des Vereins für Demokratie und Internationales Recht (MAF-DAD) Klage bei der deutschen Generalbundesanwaltschaft eingereicht. Beschuldigt wird der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan zusammen mit einigen Ministern seiner Regierung, Militärs und Polizeibeamten, in kurdischen Gebieten der Türkei »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« begangen zu haben. Faysal Sariyildiz, HDP-Abgeordnete, gehört zu den Geschädigten, die jetzt beim Generalbundesanwalt Antrag auf Klage gestellt haben.
Sariyildiz hatte sich in den Tagen der Militäroffensive gegen die PKK, des Häuserkampfs und der langen Ausgangssperre von Cizre im Haus der Stadtverwaltung aufgehalten. In der Nähe sollen Menschen in den sogenannten Kellern des Schreckens verbrannt sein, zum Teil bei lebendigem Leib. Dort, wo die Menschen im Keller ausharrten, sollen türkische Militärs Benzin in die Gebäude gegossen und diese angesteckt haben. Andere Personen, zum großen Teil Zivilisten, die sich in weitere Keller geflüchtet hatten, waren durch Granaten zu Tode gekommen, die Soldaten direkt in die Keller geschossen hatten. Andere starben, weil ihnen medizinische Hilfe versagt worden war.
Verletzte seien sogar beim Versuch, ins Krankenhaus zu gelangen, unter Beschuss genommen worden. Insgesamt sollen in drei Häuserkellern von Cizre mindestens 167 Personen gewaltsam ums Leben gekommen sein. Laut Anklageschrift, die heute die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe erreicht hat, hatte es sich bei den Toten hauptsächlich um Zivilisten gehandelt. Eine Tatsache, die laut den beiden Rechtsanwältinnen Britta Eder und Petra Dervisha eine Klage wegen »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« zur Folge haben muss. Die Verbrechen in den Kellern von Cizre seien auch von den Menschenrechtsorganisationen Human Rights Watch und Amnesty International dokumentiert worden, die jeweiligen Berichte seien in die Klageschrift aufgenommen worden. Der türkische Abgeordnete Sariyildiz mahnte am Montag bei einer Pressekonferenz: »Wenn sich die europäische Öffentlichkeit nicht darum bemüht, diese schmutzigsten Verbrechen des 21. Jahrhundert aufzuklären, müssen wir syrische Verhältnisse mit Millionen von Flüchtlingen befürchten!«
Warum soll nun die deutsche Generalbundesanwaltschaft für die mutmaßlichen Verbrechen im türkischen Südosten zuständig sein? Anwältin Dervisha erklärte, dass laut deutschem Völkerstrafrecht deutsche Gerichte aktiv werden sollten, falls bei so schweren Vorwürfen wie »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« Straflosigkeit der Täter zu befürchten ist. Das sei bei den türkischen Tatbeteiligten der Fall. In der Türkei genießen die Tatbeteiligten Immunität, außerdem würde im Moment kein anderes internationales Gremium aktiv, um das Unrecht zu ahnden. Zudem sei der geforderte Inlandsbezug gegeben, da Geschädigte der Militäraktionen in Deutschland wohnten.
Wird die Generalbundesanwaltschaft das tun, was der Verein MAF-DAD von ihr erwartet - nämlich die Klage zulassen? Es scheint unwahrscheinlich. Ein Besucher der Pressekonferenz stellte sich vor, wie Erdogan beim nächsten Staatsbesuch verhaftet werden könnte, sollte ein deutscher Staatsanwalt tatsächlich gegen ihn ermitteln. Die Anwältinnen betonten jedoch eilig, dass, auch wenn die Ermittlungen begännen, Erdogan seine Immunität behalten könnte.
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