Was eine Gebietsreform so bringt
Rot-Rot-Grün in Thüringen hat sein wohl ambitioniertestes Projekt in Gang gesetzt - doch kann man damit sparen?
Frank Kuschel hat sich festgelegt. Und das sogar ziemlich genau. Während sich viele Vertreter der rot-rot-grünen Regierungskoalition in Thüringen zuletzt überhaupt nicht mehr festlegen wollten, ob sich mit einer Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform im Freistaat wirklich Kosten sparen lassen werden, nennt der LINKE-Kommunalexperte im Thüringer Landtag sogar eine große und viele kleine Summen zu der Frage, welche Einspareffekte durch solche Veränderungen zu erzielen wären. Die große Zahl: »Ich gehe davon aus, dass die neue Struktur 500 Millionen Euro weniger kosten würde, als wenn wir jetzt einfach so weitermachen würden«, sagt Kuschel am Dienstag in Erfurt. Pro Jahr, wohlgemerkt.
Mal wieder geht Kuschel - den die LINKEN in Thüringen wegen seiner kommunalpolitischen Kompetenz unbedingt im Landtag haben wollten - damit einen anderen Weg als so mancher andere Vertreter des Bündnisses aus Linkspartei, SPD und Grünen. Es war geradezu auffällig, wie sehr viele LINKE, Sozialdemokraten und Grüne in der Plenarsitzung des Landtages am vergangenen Donnerstag es vermieden, die geplante Reform mit Kostenvorteilen zu begründen. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (LINKE) hatte sogar gesagt, es sei nicht das Ziel der Koalition, mit einer solchen Reform kurzfristig Kosten zu sparen. Das habe »die Landesregierung« auch »zu keinem Zeitpunkt« behauptet.
In den vergangenen Jahren allerdings hatten verschiedene Politiker der drei Parteien sehr wohl immer wieder Kostenvorteile postuliert, um die hochumstrittenen Veränderungen von Gebietsstrukturen in Thüringen zu begründen. Ob diese Einsparungen möglich sind, wird unter Experten kontrovers diskutiert. Kuschel sagt nun nicht nur: Effizienzgewinn von etwa 500 Millionen Euro pro Jahr. Er sagt auch: Das wird sich schon bald einstellen. Unter seiner Modellrechnung steht: »Dabei wird ein Übergangszeitraum von fünf Jahren angenommen.« Unter anderem, so rechnet Kuschel vor, ließen sich allein durch die Aufhebung der Kreisfreiheit von vier der bislang sechs kreisfreien Städte in Thüringen etwa 19 Millionen Euro jährlich sparen. Durch künftig wegfallende Hilfsprogramme und Bedarfszuweisungen könnten pro Jahr weitere etwa 150 Millionen Euro einspart werden.
Mit Hilfe der neuen Strukturen wären die Kommunen zudem in der Lage, ihre Einnahmemöglichkeiten besser ausschöpfen, sagt Kuschel. Unter anderem könnten sie höhere Gewerbesteuereinnahmen erzielen; aufgrund eines steuerlichen Gestaltungsspielraums sogar ohne, dass dafür von möglichen Erhöhungen der Hebesätze betroffene Unternehmen unter dem Strich stärker belastet würden.
Unabhängig von genauen Zahlen zu möglichen Kostenvorteilen hatte Rot-Rot-Grün sein Kernprojekt Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform in der Plenarsitzung vom Donnerstag entscheidend vorangebracht. Die Mitglieder der Fraktionen von Linkspartei, SPD und Grünen stimmten trotz aller Proteste der Fraktionen von CDU und AfD sowie trotz aller Widerstände außerhalb des Landtages dem sogenannten Vorschaltgesetzes zu. Die Gebietsreform hat damit den ersten, richtigen parlamentarischen Schritt gemacht, also: Laufen gelernt. Der entscheidenden Abstimmung war eine teilweise hoch emotionale, etwa sechsstündige Debatte vorausgegangen. Ramelow beispielsweise hatte dabei bei der CDU vorgeworfen, die notwendigen Strukturveränderungen in den vergangenen Legislaturperioden - die CDU regierte in Thüringen über zwei Jahrzehnte - vernachlässigt zu haben. »Wollen Sie das Geld weiter aus dem Fenster werfen, weil sie sich jeder Reform verweigern?«, rief Ramelow in Richtung des Vorsitzenden der CDU-Fraktion, Mike Mohring. Und später: »Merken Sie gar nicht, wie lächerlich Sie sind?«
Das Vorschaltgesetz regelt die Rahmenbedingungen, unter denen sich Kommunen nun innerhalb einer Freiwilligkeitsphase bis Ende Oktober 2017 zu neuen Gebietsstrukturen zusammenfinden können. Unter anderem ist dort geregelt, dass Gemeinden künftig mindestens 6000, Landkreise zwischen 130 000 und 250 000 und kreisfreie Städte mindestens 100 000 Einwohner haben sollen. Die Freiwilligkeitsphase gilt nicht für Landkreise und kreisfreie Städte.
Im Herbst 2016 will das Thüringer Innenministerium einen konkreten Vorschlag dazu vorlegen, wie die künftige Gebietsstruktur im Freistaat auf dieser Ebene aussehen könnte.
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