Kabinett beschließt BND-Gesetz

Große Koalition bringt auch Teilhabegesetz auf den Weg

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Berlin. Das Kabinett verabschiedete am Dienstag einen gut 60 Seiten starken Entwurf für ein neues BND-Gesetz, das die Kontrolle und die Arbeit des deutschen Auslandsgeheimdienstes auf eine neue rechtliche Grundlage stellen soll. Das Gesetz muss noch vom Bundestag verabschiedet werden. Eine Zustimmung der Koalitionsfraktionen von Union und SPD gilt nach monatelangen Verhandlungen als sicher. Kernpunkt des neuen Gesetzes ist die Einrichtung einer externen Kontrollinstanz. Der BND war im Zusammenhang mit der weltweiten Datenschnüffelei des US-Geheimdienstes NSA und eigenen Abhöraktionen gegen befreundete Staaten in die Kritik geraten. Das neue unabhängige Kontrollgremium besteht aus zwei Richtern und einem Bundesanwalt am Bundesgerichtshof. Die Juristen sollen vom Kanzleramt über brisante Aktionen informiert werden und auch über Spionage gegen Einrichtungen der Europäischen Union oder ihrer Mitgliedsstaaten entscheiden. Ausdrücklich erlaubt werden dem BND Abhöraktionen auch gegen die EU oder Einrichtungen ihrer Mitgliedsstaaten, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. So müssen die Aktionen nötig sein, um Gefahren für die innere und äußere Sicherheit zu begegnen, die Handlungsfähigkeit Deutschlands zu wahren oder »sonstige Erkenntnisse von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung« zu gewinnen.

Weiter Kritik an Teilhabegesetz

Ziel des beschlossenen Bundesteilhabegesetz ist, die Selbstbestimmung behinderter Menschen zu stärken. Behinderten- und Sozialverbänden gehen die Veränderungen aber nicht weit genug. Zu den wichtigsten Änderungen zählen verbesserte Regeln für die Anrechnung von Vermögen und Einkommen. In zwei Schritten werden die Vermögensfreibeträge auf 50 000 Euro erhöht. Bisher dürfen behinderte Menschen, die Eingliederungshilfe beziehen, nur 2600 Euro sparen - und stehen damit schlechter da als Hartz-IV-Bezieher. Die Eigenbeiträge aus eigenem Einkommen werden gesenkt, so dass Berufstätige künftig mehr Geld in der Tasche haben. Das betrifft von den rund 700 000 Beziehern der Eingliederungshilfe etwa jeden Zehnten. Partner-Einkommen und Ersparnisse sollen ganz von der Anrechnung freigestellt werden. Bisher werden auch ihre Einkünfte herangezogen, so dass eine Ehe oder Lebenspartnerschaft mit einem behinderten Menschen finanziell mit massiven Nachteilen verbunden ist. Wohlfahrts- und Behindertenorganisationen sowie Gewerkschaften gehen die Verbesserungen nicht weit genug. Sie warnen vor drohenden Leistungseinschränkungen und fordern zahlreiche Nachbesserungen im nun folgenden parlamentarischen Verfahren.

Kontrolle von Pflegediensten

Ambulante Pflegedienste sollen künftig schärfer kontrolliert werden. Die ebenfalls am Dienstag beschlossenen Regelungen zur Bekämpfung von Abrechnungsbetrug sehen vor, dass auch Dienste, die ausschließlich Krankenpflege leisten, überprüft werden können. Bisher darf der Medizinische Dienst der Krankenkassen nur Pflegedienste in der Altenpflege kontrollieren. Die Prüfer können im Verdachtsfall unangemeldet kommen. Die Abrechnungen müssen regelmäßig überprüft werden. Damit reagiert die Regierung auf Fälle betrügerischer Abrechnungen von Pflegedienstbetreibern. Die Pflegedienste rechneten in mehreren Bundesländern Leistungen ab, die nicht erbracht wurden, insbesondere bei Intensivpatienten, die zu Hause versorgt werden. Das Bundeskriminalamt sieht Hinweise auf organisierte Kriminalität. Agenturen/nd

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