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Bundestag beschloss Integrationsgesetz mit hohem Sanktionsanteil / Länder bestehen auf mehr Geld

  • Uwe Kalbe
  • Lesedauer: 2 Min.
Die Bundesregierung meldet Erfolg - ihr Integrationsgesetz wurde im Bundestag verabschiedet. Und sie verzeichnet Streit mit den Bundesländern über die Kosten der Integration.

Berlin. Das Integrationsgesetz passierte am Donnerstag den Bundestag. Die Große Koalition ließ sich nicht beirren von Kritik - weder der Wohlfahrts- und Flüchtlingsverbände und Kirchen noch der LINKEN im Bundestag - und lobte das Gesetz als Meilenstein der Integration, meinte, dass damit ein neuer Umgang mit Flüchtlingen eingeleitet sei. Namentlich die LINKE findet hingegen unverändert, dass im Gesetz zu wenig Integrationsförderung enthalten ist, dafür umso mehr aufenthaltsrechtliche Regelungen, die disziplinierende und in der Konsequenz integrationshemmende Folgen haben dürften.

Widerspruch außer von flüchtlingspolitisch engagierten Gruppen ist aus der Gesellschaft nicht zu erwarten, wenn man eine Studie zugrunde legt, die ebenfalls am Donnerstag der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Ihr zufolge hat das »Integrationsklima« in Deutschland in den vergangenen zwei Jahren gelitten. Eine Forschungsgruppe um den Bielefelder Sozialpsychologen Andreas Zick stellte unter anderem fest, dass die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung zwar immer noch hilfs- und aufnahmebereit ist. Gleichzeitig wachse bei den Deutschen der Wunsch nach kultureller Selbstbehauptung und gewissen »Vorrechten« für die »Alteingesessenen«. Knapp 41 Prozent der Deutschen ohne Migrationsgeschichte meinten, wer neu dazugekommen sei, »sollte sich erst mal mit weniger zufrieden geben«. Unter den Deutschen mit ausländischen Wurzeln vertraten sogar 51,5 Prozent diese Ansicht.

Anpassung an die Aufnahmegesellschaft - in diesem Grundverständnis von Integration treffen sich die Bevölkerung und die regierenden politischen Parteien ganz offensichtlich. Zwangsweise Wohnortzuweisungen, Leistungseinschränkungen als Strafmaßnahme für nicht besuchte Integrationskurse, Verordnen von Ein-Euro-Jobs (für 80 Cent pro Arbeitsstunde) oder die Verlängerung der Wartefrist für eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis auf fünf Jahre sind Bestandteile des Gesetzes, das schon an diesem Freitag auch den Bundesrat passieren dürfte.

Die Länder haben anfänglichen Widerstand gegen das Gesetz aufgegeben, anders als zur Frage der Finanzierung der Kosten für Unterkunft, Betreuung und Integration der Flüchtlinge. Hierüber liegen die Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung seit Monaten im Streit, und auch bei einer Runde am Donnerstag mit der Bundeskanzlerin war bis zum Redaktionsschluss keine Einigung in Sicht. Die Länder fordern acht Milliarden Euro zusätzlich, die gestaffelt in den nächsten Jahren fließen sollen. Von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) erhielten sie zunächst die wenig ermutigende Antwort, bisher liege noch nicht einmal eine seriöse Auflistung der Kosten für Flüchtlinge auf dem Tisch. Mit Agenturen

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