Arbeiterwohlfahrt: AfD-Mitgliedschaft kann Kündigungsgrund sein
Magdeburg. Die Mitgliedschaft in der rechtspopulistischen AfD kann für Mitarbeiter der Arbeiterwohlfahrt AWO eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen. Die wiederholten rassistischen und menschenverachtenden Parolen von AfD-Politikern stünden im unvereinbaren Widerspruch zu den Grundwerten der AWO, heißt es in einem am Freitag in Magdeburg bekanntgewordenen Positionspapier des AWO-Bundesverbandes. Die AWO werde dieser Partei aktiv entgegentreten, heißt es. Die Präsidentin des AWO-Landesverbandes Sachsen-Anhalt, Barbara Höckmann, betonte, vor dem Hintergrund des Erstarkens einer Partei, deren Führungspersonal die »Volksgemeinschaft« wieder aufleben lassen wolle, sehe die AWO demokratische Werte bedroht. epd/nd
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