Arbeiterwohlfahrt: AfD-Mitgliedschaft kann Kündigungsgrund sein

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Magdeburg. Die Mitgliedschaft in der rechtspopulistischen AfD kann für Mitarbeiter der Arbeiterwohlfahrt AWO eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen. Die wiederholten rassistischen und menschenverachtenden Parolen von AfD-Politikern stünden im unvereinbaren Widerspruch zu den Grundwerten der AWO, heißt es in einem am Freitag in Magdeburg bekanntgewordenen Positionspapier des AWO-Bundesverbandes. Die AWO werde dieser Partei aktiv entgegentreten, heißt es. Die Präsidentin des AWO-Landesverbandes Sachsen-Anhalt, Barbara Höckmann, betonte, vor dem Hintergrund des Erstarkens einer Partei, deren Führungspersonal die »Volksgemeinschaft« wieder aufleben lassen wolle, sehe die AWO demokratische Werte bedroht. epd/nd

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