Reguläre Jobs für Haushaltshilfen staatlich fördern
Haushaltshilfen arbeiten meist auf 450-Euro-Basis
Der DGB fordert die Bundesregierung auf, die finanziellen Vergünstigungen für Minijobs in Privathaushalten abzuschaffen. Stattdessen sollten normale Arbeitsverhältnisse für Putz- und Haushaltshilfen staatlich gefördert werden. Dadurch könnten Hunderttausende sozialversicherte Jobs entstehen.
Das DGB-Konzept für den »Arbeitsplatz Privathaushalt« sieht vor, dass der Staat sämtliche Sozialversicherungsbeiträge erstattet, den Arbeitnehmer- wie den Arbeitgeberanteil. Dies sei erforderlich, damit sich sozialversicherte Beschäftigung in Privathaushalten am Markt durchsetzen könne.
Die Förderung zielt auf Putz- und Haushalts- sowie auf Pflegehilfen, Babysitter oder Helfer im Garten. Die privaten Haushalte sollen künftig über professionelle Dienstleistungsanbieter beschäftigen. Dies könnten gewerbliche Unternehmen, Wohlfahrtsverbände oder andere gemeinnützige Träger sein.
Begründet wird der Vorstoß damit, dass der Anteil der Schwarzarbeit in privaten Haushalten noch immer bei 80 bis 90 Prozent liegt. In aller Regel handele es sich um prekäre, schlecht bezahlte Jobs, die besonders Frauen in die Altersarmut führten. Nach Berechnungen des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung beschäftigen bis zu vier Millionen Haushalte Arbeitskräfte.
Der DGB plädiert auch dafür, Privathaushalte strenger auf Schwarzarbeit zu kontrollieren. Im Einzelfall sollten Zollkontrollen in der Wohnung stattfinden können, was nach geltender Rechtslage nicht gestattet ist. Auch bei der Minijob-Zentrale in Bochum geht man von Millionen schwarz arbeitender Haushaltshilfen aus, obwohl sich seit der Minijob-Reform 2003 die Zahl der angemeldeten Haushaltshilfen fast verzehnfacht habe.
Der DGB-Vorstoß löse allerdings nur einen Teil des Problems. Jene Gruppe, die schwarz arbeite, weil sie außerdem Sozialleistungen beziehe oder Unterhaltszahlungen, werde sich auch unter veränderten Bedingungen nicht anmelden. Wer aber mehr verdiene als die für Minijobs geltende Obergrenze von 450 Euro im Monat, profitiere von dem Vorschlag. Für jene, die unter der Grenze bleiben, ändere sich nichts.
Wer heute seine Putzhilfe als Minijobberin anmeldet, zahlt eine Pauschale für die Sozialbeiträge und kann Lohnzahlungen bis zu 200 Euro im Monat steuerlich absetzen.
Die Minijobberin wiederum muss einen Anteil für die Rentenversicherung selbst tragen, wenn sie sich davon nicht befreien lässt. Mit dem vorliegenden DGB-Konzept sollen insbesondere die Beitragszahlungen für die Rente staatlich abgesichert werden. epd/nd
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