848 Stalking-Fälle, aber nur acht Verurteilungen
Thüringer Statistik für 2015 zeigt eine gewaltige Diskrepanz zwischen Ermittlungsverfahren und Richtersprüchen
Erfurt. In Thüringen hat die Polizei im vergangenen Jahr 848 Stalking-Fälle erfasst, doch nur acht Stalker sind von Gerichten verurteilt worden. Fünf Angeklagte wurden demnach laut dem Justizministerium mit Haft bestraft, drei erhielten Geldstrafen. Damit endete nur ein Bruchteil der wegen Nachstellungen eingeleiteten Ermittlungsverfahren mit einer Verurteilung. Um die Strafverfolgung zu erleichtern und Stalking-Opfer besser zu schützen, brachte die Bundesregierung jetzt eine Gesetzesänderung auf den Weg.
Der Entwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sieht vor, dass Nachstellungen nicht länger schwerwiegende Beeinträchtigungen des Lebens verursacht haben müssen - etwa, wenn die betroffene Person deswegen umgezogen ist oder den Job gewechselt hat. Künftig soll Stalking auch dann strafbar sein, wenn das Opfer dem Druck nicht nachgibt und sein Leben nicht ändert.
Knapp 90 Prozent der 848 Thüringer Fälle konnten im vergangenen Jahr aufgeklärt werden. Insgesamt wurden den Angaben zufolge 704 Tatverdächtige ermittelt, von denen die überwiegende Mehrheit (582) Männer waren. Im Jahr 2014 verzeichnete die Polizei 915 Stalking-Fälle und ermittelte 776 Tatverdächtige. Laut dem Justizministerium gab es 2014 sechs Verurteilungen.
Von Stalking ist die Rede, wenn jemand zum Beispiel einen Ex-Partner verfolgt oder ihn immer wieder etwa mit Telefonanrufen terrorisiert oder ihm auflauert. Meist sind Frauen die Opfer. dpa/nd
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