Neue Ermittlungen gegen Ex-Pegida-Frontfrau Festerling

Berliner Polizei befasst sich mit nicht genehmigter Demonstration vor Reichstagsgebäude / Bußgeld von bis zu 20.000 Euro droht

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Der Ex-Pegida-Frontfrau Tatjana Festerling droht neuer juristischer Ärger: Wegen einer nicht genehmigten Demonstration vor dem Berliner Reichtsagsgebäude ermittelt die Berliner Polizei. Darüber berichtete zuerst der »Tagesspiegel«. Mit rund einem Dutzend weiterer Menschen war sie mit der von ihr gegründeten Organisation »Fortress Europe« am vergangenen Freitag an mehreren Stellen der Hauptstadt aufmarschiert, neben dem Bundestag unter anderem auch am Bundeskanzleramt und am Brandenburger Tor. Dort zeigten die teilweise vermummten Personen auf Transparenten auch islamfeindliche Parolen.

Demonstrationen in der Nähe des Bundestags innerhalb der sogenannten Bannmeile sind zwar grundsätzlich erlaubt, bedürfen aber einer Genehmigung des Bundesinnenministeriums, die mindestens eine Woche vor dem Aufzug eingeholt werden muss. Diese lag offenbar nicht vor, so dass die nicht erlaubte Demonstration nun als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 20.000 Euro geahndet werden kann.

Zuvor hatte bereits die Hamburger Polizei gegen Festerling Ermittlungen aufgenommen. Ihr wird vorgeworfen, sich des Anwerbens für einen fremden Wehrdienst schuldig gemacht zu haben. Das Ermittlungsverfahren sei gemäß Paragraf 109 h des Strafgesetzbuchs eingeleitet worden, sagte eine Sprecherin der Behörde am Dienstag in Hamburg. Die 52-Jährige hatte Ende Juni mit dem niederländischen Pegida-Aktivisten Edwin Wagenveld Bulgarien besucht. Dabei hatte sie sich nach eigenen Angaben in der Grenzregion zur Türkei der paramilitärischen Bürgerwehr »Bulgarian Military Veterans Union – Vasil Levski« angeschlossen.

Auch das war nicht das erste Mal, dass gegen die frühere Hamburger AfD-Politikerin ermittelt wird: Anfang des Jahres hatte sie bei einer Legida-Kundgebung gesagt, die Bürger müssten »zu Mistgabeln greifen und diese volksverratenden, volksverhetzenden Eliten aus den Parlamenten, aus den Gerichten, aus den Kirchen und aus den Pressehäusern prügeln«. Ermittlungen wegen Volksverhetzung hatte die Staatsanwaltschaft Leipzig im Mai eingestellt: Die genannten Eliten seien »kein taugliches Angriffsobjekt« im Sinne des Strafgesetzes.

Festerling war im Juni nach Streitigkeiten mit Pegida-Chef Lutz Bachmann aus dem Organisationsteam des rassistischen und islamfeindlichen Dresdner Bündnisses und dem Pegida-Verein ausgeschlossen worden. nd/Agenturen

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