Arbeitslosen- und Sozialgeld für 12 Monate

Neu ab 1. August 2016

  • Lesedauer: 3 Min.
Seit 1. August 2016 sind etliche Änderungen in Kraft getreten. Die wichtigsten Neuerungen haben wir nachfolgend zusammengefasst.

SOZIALRECHT: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld werden künftig für 12 Monate (statt bisher sechs) bewilligt. Langzeitarbeitslose können zudem für drei Jahre eine öffentlich geförderte Beschäftigung ausüben. Mehr Wohnungen können im Rahmen der Grundsicherung als angemessen bewertet werden. Auszubildende können aufstockend Arbeitslosengeld II beziehen. Hat jemand einen Job gefunden, können die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sechs Monate weiter bewilligt werden.

MINDESTLOHN: Für 41 500 Beschäftigte im Elektrohandwerk gilt ab sofort ein höherer Mindestlohn. Im Osten steigt er von 9,35 Euro auf 9,85 Euro und im Westen von 10,10 Euro auf 10,35 Euro. Ab 1. Januar 2018 gilt dann für alle im Elektrohandwerk tätigen Arbeitnehmer ein bundesweit einheitlicher Mindestlohn von 10,95 Euro. Der Mindestlohn gilt auch für Elektrohandwerker, die in Betrieben fremder Baubranchen arbeiten, sofern dort kein anderer Tarifvertrag gilt. Oder für jene Beschäftigte, die von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland entsendet werden. Der Branchenmindestlohn hat Vorrang vor dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro. Der gilt seit 2015.

QUALIFIZIERUNG: Für gering qualifizierte Beschäftigte gibt es bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Fortan können sie eine Prämie für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen erhalten, wenn sie einen Berufsabschluss nachholen. Für Mitarbeiter in kleinen und mittleren Betrieben gibt es Zuschüsse bei Weiterbildungen außerhalb der Arbeitszeit. Die Regelung ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet.

MEISTER-BAföG: Wer sich zum Handwerks- oder Industriemeister, zum Techniker, Fachwirt oder staatlich geprüften Erzieher fortbilden will, erhält ab sofort mehr Unterstützung. Beim Meister-BAföG erhöhen sich nicht nur die Fördersätze, sondern auch die Zuschussanteile. Auch Bachelorabsolventen können Meister-BAföG erhalten, wenn sie den Meister machen und später einen Handwerksbetrieb leiten wollen.

BAföG: Zum Wintersemester 2016 steigen für Schüler und Studierende die BAföG-Sätze um sieben Prozent. Studierende mit eigener Wohnung können bis zu 735 Euro monatlich erhalten, weil auch der Wohngeldanspruch von bisher 224 Euro auf 250 Euro steigt. Durch höhere Freibeträge für das Elterneinkommen können zusätzlich etwa 110 000 Schüler und Studierende BAföG erhalten.

FREIE ROUTERWAHL: Internet-Provider können ihren Kunden nicht länger vorschreiben, welche Hardware sie zur Einwahl ins Netz benutzen müssen. Jetzt haben Nutzer freie Gerätewahl. Laut Verbraucherzentrale Brandenburg dürfen Verbraucher von Telekommunikationsunternehmen also nicht mehr dazu gezwungen werden, für den Internetanschluss ein bestimmtes Endgerät zu nutzen.

PSYCHIATRIE: Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wird auf gravierende Fälle beschränkt. Bei weniger schwerwiegenden soll eine unverhältnismäßig lange Unterbringung vermieden werden. Um sich selbst bestätigende Routinebegutachtungen zu vermeiden, schreibt das Gesetz Gutachterwechsel vor. dpa/nd

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