Gericht gibt Personalrat im Streit um Asyl-Mitarbeiter Recht

  • Lesedauer: 1 Min.

Ansbach. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat laut einem Gerichtsurteil rechtswidrig mehrere Hundert neue Mitarbeiter ohne Beteiligung des Personalrats eingestellt. Das stellte das Verwaltungsgericht in Ansbach fest und gab damit zwei Anträgen des Gesamtpersonalrates beziehungsweise des örtlichen Personalrats in vollem Umfang Recht, wie eine Sprecherin am Freitag mitteilte (Az.: AN 7 P 16.00303 und AN 7 P 16.00296). 343 BAMF-Mitarbeiter seien auf diese Weise eingestellt worden. Der Dienststellenleiter habe selbst im Verfahren eingeräumt, das Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung verletzt zu haben. Er habe sich aber »erheblichem humanitären Druck und hohen politischen Erwartungen ausgesetzt gesehen«. Auch die Anordnung von Schichtarbeit außerhalb der geltenden Dienstvereinbarung sei rechtswidrig gewesen. dpa/nd

Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen

Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -