Geld für verspäteten Urlaubsflug?

Bundesgerichtshof ruft EuGH an

  • Lesedauer: 2 Min.

Ein Streit deutscher Urlauber um Geldansprüche wegen eines verspäteten Flugs wird zum Fall für den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az. X ZR 138/15) bat nach der Verhandlung am 19. Juli 2016 die EuGH-Richter um eine Entscheidung.

Der Fall: Die Eheleute wollten mit ihren Töchtern 2012 von Hamburg über Gran Canaria nach Fuerteventura reisen. Weil der erste Flieger eine kleine Verspätung hatte, verpassten sie ihren Anschluss und kamen 14 Stunden zu spät an.

Grundsätzlich stehen Passagieren bei einem innereuropäischen Flug dieser Entfernung 400 Euro von der Airline zu, wenn sie drei oder mehr Stunden zu spät am Ziel sind - egal ob mit oder ohne Zwischenstopp.

Das Urteil: Neu an dem Fall ist, dass zwar beide Flüge bei einem Reiseveranstalter gebucht wurden, aber über verschiedene Fluggesellschaften liefen. Daher ist unklar, ob die erste Airline verantwortlich gemacht werden kann.

Die BGH-Richter neigen dazu, den Touristen das Geld trotzdem zuzusprechen, wie aus der Mitteilung zu dem Beschluss hervorgeht. Dieses Ergebnis lasse sich aber aus dem EU-Recht »nicht hinreichend sicher ableiten«. Demnach gilt als Endziel der Ort auf dem Flugschein. Die erste Airline hatte aber keinen Schein für beide Flüge ausgegeben. Es gibt nur die Bestätigung des Veranstalters. Keinen Anspruch haben Reisende bei zwei separat gebuchten Flügen.

Für die betroffene Fluggesellschaft Tuifly hatte BGH-Anwalt Hans-Eike Keller zuvor vorgebracht, dass diese mit dem zweiten Flug gar nichts zu tun gehabt habe. »Insoweit kann ihr keine Haftung auferlegt werden.« Die Reisenden seien deshalb auch nicht schutzlos - sie könnten sich mit ihren Forderungen ja an den Veranstalter wenden. So hatten auch Amts- und Landgericht Hamburg den Fall gesehen.

Bei größeren Verspätungen, kurzfristig gestrichenen oder überbuchten Flügen haben Passagiere in der EU seit 2005 Anspruch auf finanziellen Ausgleich. Die Airlines wollen aber nicht immer zahlen. Die Gerichte haben schon viele Streitfälle entschieden. Ein Vorschlag der EU-Kommission für eine Reform der Richtlinie liegt derzeit auf Eis. dpa/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal