Zukunft der PeWoBe-Heime ist ungewiss

Für neun Flüchtlingsheime müssen neue Betreiber gefunden werden / Unklar ist, ob das Land Berlin Mietverträge übernehmen kann

  • Marina Mai
  • Lesedauer: 4 Min.

Der umstrittene Flüchtlingsheimbetreiber PeWoBe, die Professionelle Wohn- und Betreuungsgesellschaft, hat Widerspruch gegen die fristlose Kündigung des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) eingelegt. »Ein wichtiger Grund, der zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung berechtigen würde, liegt nicht vor«, teilte das Unternehmen mit. Zuvor war ein Mailverkehr leitender angestellter um die Anschaffung einer »Kinderguillotine« und eines Krematoriums öffentlich geworden.

Ob Berlin mit der fristlosen Kündigung durchkommt, wird selbst in der zuständigen Senatsverwaltung hinter vorgehaltener Hand angezweifelt. Juristisch hat sich die Senatsverwaltung abgesichert, indem sie der fristlosen Kündigung ersatzweise ordentliche Kündigungen nachgereicht hat. Diese würden greifen, wenn ein Gericht die fristlose Kündigung zurückweist. Gelten würden sie dann nicht sofort, sondern je nach Vertrag zu unterschiedlichen Zeitpunkten.

Die PeWoBe geht davon aus, dass das Land Berlin mit der fristlosen Kündigung vor Gericht scheitern wird. Unternehmensvertreter berufen sich in einer Erklärung darauf, den fraglichen Mailverkehr schon Anfang August dem LAF zugesandt zu haben. Nach der Lektüre habe ein dortiger Mitarbeiter erklärt, »von der Absicht, hierauf eine außerordentliche Kündigung zu stützen«, abzusehen. Das zeige, dass die jetzige fristlose Kündigung dem medialen Druck und dem Wahlkampf geschuldet sei, so die PeWoBe. Der Aussage widerspricht Regina Kneiding, Sprecherin von Sozialsenator Mario Czaja (CDU). »Wir kannten zum damaligen Zeitpunkt nicht den gesamten Mailverkehr, den die ›B.Z.‹ veröffentlicht hat«, sagte sie dem »nd«.

Der Senat will verhindern, dass die rund 3000 Bewohner der PeWoBe-Unterkünfte obdachlos werden oder auch nur umziehen müssen. Da es zu wenige Plätze in Gemeinschaftsunterkünften gibt, müssten sie in die unbeliebten Tempelhofer Hangars oder in Turnhallen - die aber möglichst im kommenden Schuljahr wieder alle für den Sportunterricht bereit stehen sollen.

Doch einfach wird das nicht: Die meisten Mietverträge für die Gebäude hat in der Regel nicht das Land, sondern die PeWoBe abgeschlossen. Kann der Senat diese einfach übernehmen oder an andere Betreiber weiterreichen? Recht einfach wird das vermutlich im Fall der Heime in der Hellersdorfer Carola-Neher-Straße und in Grünau: Hier ist das Land selbst Grundstückseigentümer. Auch die Kündigung des Mietverhältnisses in der Neuköllner Späthstraße scheint einfach zu sein: Denn hier ist der Betreibervertrag bereits Anfang des Jahres ausgelaufen, der Mietvertrag läuft nach Recherchen der Linksfraktion über das Land Berlin.

Auch in anderen Fällen soll das Land in Verhandlungen mit den Vermietern eingetreten sein. Die PeWoBe glaubt, dass die Vermieter sich kaum sträuben werden. Die PeWoBe selbst signalisierte, sich mit dem Land »über eine geordnete Übergabe der Unterkünfte zu verständigen« zu wollen. Nähere Angaben dazu wollte das Unternehmen auf Anfrage des »nd« nicht machen.

Die PeWoBe hätte allerdings allen Grund, weiterhin selbst über die Immobilien zu verfügen. Denn das Unternehmen hatte vor Monaten erklärt, in das Geschäft mit Obdachlosen einsteigen zu wollen. Für Obdachlosenheime braucht die Firma auch keinen Vertrag mit dem Land. Für deren Unterbringung sind die Bezirke zuständig, und die suchen so händeringend nach Plätzen, dass sie oft nicht wählerisch sind. Auch anerkannte Asylberechtigte, und von denen gibt es immer mehr, fallen darunter.

Letztlich ist es auch möglich, dass die PeWoBe in einzelnen Fällen selbst Besitzer der Immobilien ist, in denen sie Asylheime betreibt. Hierzu erklärt Regina Kneiding von der Sozialverwaltung: »Keines der neun noch von der PeWoBe betriebenen Heime befindet sich in unmittelbarem Eigentum dieser Firma.« Soll wohl heißen: Möglicherweise gibt es über Firmenkonglomerate mittelbares Eigentum. Die grüne Abgeordnete Canan Bayram, die viele Betreiberverträge eingesehen hat, kann sich auch vorstellen, dass es Geschäftsbeziehungen zwischen einzelnen dieser Immobilienbesitzer und Akteuren der PeWoBe gibt.

Canan befürchtet, dass die PeWoBe die Mietverträge als Grundlage für eine Schadenersatzforderung gegenüber dem Land nutzen könnte. Das könnte für das Land und damit für den Steuerzahler teuer werden. Bayram: »Die einzige Lösung wäre, Czaja kann die betroffenen Immobilien beschlagnahmen. Doch das ist bei privatem Besitz etwas, womit sich ein Christdemokrat schwer tun wird.«

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