Kunden bleiben auf Elektroschrott sitzen

Rücknahme von Altgeräten wird von Händlern in vielen Fällen erschwert

  • Lesedauer: 3 Min.

Berlin. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) beklagt flächendeckende Probleme mit der Rücknahmepflicht für alte Elektrogeräte. Bei der Mehrheit von 45 getesteten Handelsunternehmen habe es Unregelmäßigkeiten gegeben, erklärte die Organisation am Donnerstag. Mal seien Elektrogeräte nicht wie gesetzlich vorgeschrieben zurückgenommen worden, mal würden Verbraucher mit langen Wartezeiten oder zusätzlichen Kosten abgeschreckt. Die DUH forderte die Händler zur Besserung auf, kritisierte aber auch die gesetzlichen Vorschriften.

Seit einem Monat ist der Handel dazu verpflichtet, Elektro-Altgeräte auch ohne Kassenzettel zurückzunehmen und zu entsorgen - bei kleineren Geräten gilt dies auch, ohne dass gleichzeitig ein neues Gerät gekauft wird. Die Regelungen betreffen Händler, die auf einer Fläche von mindestens 400 Quadratmetern Elektrogeräte anbieten. Betroffen sind auch Onlinehändler mit entsprechend großen Versand- oder Lagerflächen.

Die DUH testete nun die Lage bei 45 großen Elektrofachgeschäften, Baumärkten, Möbelhäusern und Onlinehändlern. In der Mehrzahl der Fälle hatten die Prüfer etwas zu bemängeln. Immer wieder sei die Rücknahme abgelehnt worden. Auch sei es vorgekommen, dass eine Gebühr verlangt wurde.

Daneben beklagt die DUH »perfide Strategien« wie lange Wartezeiten, großen Verpackungsaufwand oder komplizierte Prozesse. So solle die Rückgabe »bewusst unattraktiv gemacht werden«. Außerdem würden die Kunden häufig gar nicht oder nur unzureichend über die Rückgabemöglichkeiten und die Pflichten der Händler informiert.

Kein einziger getesteter Händler habe die gesetzliche Rücknahmeverpflichtung umwelt- und verbraucherfreundlich umgesetzt, resümierte die DUH. »Das Handel sabotiert die Sammlung von Elektroschrott«, kritisierte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch. Oftmals sei auch das Personal schlecht geschult und gebe falsche Informationen.

Als besonders problematisch stufte die Organisation die Geräterückgabe bei Onlinehändlern ein. Die Kunden müssten die Produkte für die Rücksendung aufwändig verpacken oder erst einmal per E-Mail beim Händler nachfragen. Bei Gegenständen wie quecksilberhaltigen Energiesparlampen sei die Rücksendung wegen Bruchgefahr sowieso ungeeignet. Die DUH forderte, der Onlinehandel solle sich an der Finanzierung von »flächendeckenden stationären Sammelstellen« für alte Elektrogeräte und Glühbirnen beteiligen.

Als »unpraktikabel« kritisierte die Organisation zudem die 400-Quadratmeter-Regel. Viele Händler verweigerten mit Verweis darauf die Rücknahme. »Der Kunde müsste nun mit einem Maßband das Ladengeschäft vermessen, um sein Rückgaberecht durchzusetzen. Das ist absurd«, urteilte Resch.

Die DUH hatte in den vergangenen Wochen bereits den Onlinehändler Amazon und die Möbelkette Ikea wegen Verstößen gegen die Rücknahmepflicht angegriffen. Beide Unternehmen wiesen die Vorwürfe zurück. AFP/nd

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