UNO sagt Ja zum Burkini

Grundsatzurteil in Frankreich gegen Verbote begrüßt

  • Lesedauer: 2 Min.

Genf. Das Verbot des muslimischen Ganzkörperbadeanzugs verbessere nicht die Sicherheitslage, sondern verstärke nur »religiöse Intoleranz und die Stigmatisierung von Muslimen«, erklärte der Sprecher des UN-Menschenrechtsbüros, Rupert Colville, am Dienstag in Genf. Das Verbot diskriminiere Frauen und Mädchen und nehme ihnen die Möglichkeit, »selbstständige Entscheidungen« über ihre Kleidung zu treffen. Auch die Art und Weise, in der Burkini-Verbote in manchen französischen Badeorten umgesetzt worden seien, sei »erniedrigend und herabsetzend« gewesen, so Colville.

Rund 30 französische Gemeinden hatten in diesem Sommer das Tragen eines Burkinis am Strand verboten, darunter die Mittelmeerstädte Cannes und Nizza. Am Freitag erklärte der Staatsrat, das Oberste Verwaltungsgericht Frankreichs, das Verbot für unrechtmäßig. Das Grundsatzurteil bezog sich konkret auf das vom südfranzösischen Badeort Villeneuve-Loubet verhängte Burkini-Verbot. Laut Gericht stellt es eine »schwere und offensichtlich illegale Verletzung der grundlegenden Freiheitsrechte dar«.

Die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden hatten das Verbot mit der angespannten Stimmung im Land nach einer Reihe von islamistischen Anschlägen begründet. Die von strenggläubigen muslimischen Frauen getragene Badebekleidung mit Kapuze könnte demnach als Provokation empfunden werden und die öffentliche Ordnung stören.

Zahlreiche Gemeindechefs kündigten bereits an, das Verbot trotz des Urteils aufrecht zu erhalten. Der konservative Ex-Staatschef Nicolas Sarkozy forderte am Montag, ein gesetzliches Burkini-Verbot gegebenenfalls durch Verfassungsänderung zu ermöglichen. AFP/nd

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