Bedingungen für Bürgerbeteiligung

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Erfurt. Die größte Oppositionspartei CDU ist mit ihrem Vorschlag zur Einführung von Bürgerabstimmungen nach Schweizer Vorbild im thüringischen Landtag auf ein verhaltenes Echo gestoßen. Innenminister Holger Poppenhäger (SPD) sagte am Donnerstag im Plenum, solche Referenden würden zu einer »faktischen Abwertung des Landtags« führen. Dem CDU-Vorschlag zufolge sollen die Bürger künftig über Gesetze abstimmen können, die das Parlament beschlossen hat. Für die Einführung wäre eine Änderung der Landesverfassung mit Zweidrittelmehrheit nötig. Der Landtag beschloss einstimmig, die Gesetzesinitiative der CDU weiter in den Ausschüssen zu beraten.In der Debatte signalisierten Vertreter der rot-rot-grünen Koalition, dass sie mehr Bürgerbeteiligung bei politischen Entscheidungen unterstützen. Erneut koppelten sie jedoch die dafür nötige Verfassungsänderung an Bedingungen. Sie plädierten dafür, die Thüringer Regelung abzuschaffen, nach der es keine Volksbegehren und -entscheide zu Themen geben darf, bei denen Finanzfragen eine Rolle spielen. Durch diese Regelung seien etwa 80 Prozent aller Gesetze des Landtags der Mitbestimmung der Bürger entzogen, sagte die LINKE-Abgeordnete Anja Müller. dpa/nd

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