Grüne fordern Rechte für bis zu vier Eltern pro Kind

Biologische Erzeuger und soziale Eltern sollen »elterliche Mitverantwortung« tragen dürfen - unabhängig von Trauscheinen

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Berlin. Die Eltern trennen sich und finden neue Partner, ein lesbisches Paar bekommt ein Kind mit einem schwulen: Für solche Fälle fordern Grünen-Politiker Rechte und Pflichten für bis zu vier Eltern. Neben den biologischen Eltern sollten bis zu zwei soziale Eltern die »elterliche Mitverantwortung« erhalten können – unabhängig von Trauscheinen, fordern die Bundestagsabgeordneten Volker Beck und Katja Dörner in einem Papier, das der Deutschen Presse-Agentur am Samstag vorlag. »Voraussetzung ist, dass die Beteiligten sich einig sind und keine Sorgerechtsstreitigkeiten entstehen.«

Soziale Eltern hätten dann die Möglichkeit, Entscheidungen beim Arzt zu treffen, Schulausflüge zu erlauben oder mit dem Kind in den Urlaub zu fahren. Sie hätten zwar Unterhaltspflichten für das Kind, aber keine Unterhaltsansprüche an das Kind - sonst drohe später eine finanzielle Überbelastung von Sohn oder Tochter. Soziale Eltern könnten dem Vorschlag zufolge Kindergeld, Freibeträge und Elterngeld bekommen und Kindererziehungszeiten bei der Rentenversicherung geltend machen. Solche Konstellationen der Elternschaft sollten schon vor der Geburt eines Kindes vereinbart werden können, fordern Beck und Dörner.

»Wir Grünen sollten offen sein für die Diskussion über neue familienrechtliche Absicherung jenseits von Verlobung und Ehe für alle«, heißt es in dem Papier, das am Wochenende auf einem Kongress der Parteilinken diskutiert werden sollte. Bloßes Zusammenleben sei aber auch nicht ausreichend - es solle keine »Zwangsverrechtlichung« von Lebensgemeinschaften geben. dpa/nd

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