Baden-Württemberg führt Wohnsitzauflage ein

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Stuttgart. Anerkannte Asylbewerber in Baden-Württemberg können ihren Wohnsitz grundsätzlich nicht mehr frei wählen. Nach Bayern hat auch Baden-Württemberg die Wohnsitzauflage eingeführt. Innenminister Thomas Strobl (CDU) informierte die Ausländerbehörden am Montag in Stuttgart über die neuen Regelungen, die auf der Grundlage des vor einigen Wochen beschlossenen Integrationsgesetzes des Bundes erlassen wurden. Wer sich nicht am zugewiesenen Wohnort aufhalte, bekomme keine Sozialleistungen mehr, teilte das Ministerium mit. Ausgenommen von der Regelung seien anerkannte Flüchtlinge, die bereits eine Ausbildung absolvieren oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Sie müssten mindestens 15 Wochenarbeitsstunden mit einem monatlichen Durchschnittseinkommen von mindestens 712 Euro nachweisen. dpa/nd

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