Bezirksligist schlägt FIFA
BGH-Urteil: Zwangsabstieg des SV Wilhelmshaven unrechtmäßig
Berlin. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat den Zwangsabstieg des damaligen Fußball-Regionalligisten SV Wilhelmshaven 92 im Jahr 2014 für unrechtmäßig erklärt. Damit endet ein jahrelanger Rechtstreit zwischen dem Verein auf der einen und Fußballverbänden bis hin zur FIFA mit einer Niederlage der Verbände in der höchsten deutschen Instanz.
Der Verein hatte sich seit 2008 geweigert, eine Ausbildungsentschädigung an frühere Vereine eines argentinischen Spielers zu zahlen. FIFA-Regularien sehen solche Zahlungen vor. Der Weltverband verhängte deshalb Strafen bis hin zum Zwangsabstieg, diese wurden durch deutsche Fußballverbändedurchgesetzt. Der Verein klagte vor ordentlichen Gerichten dagegen und bekam nun Recht: Die Regeln der FIFA zu Entschädigungen greifen nicht, weil der Verein gar nicht Mitglied der FIFA ist. Der Präsident fordert nun Entschädigungen - und den »Zwangsaufstieg« seines nur noch in der Bezirksliga spielenden Vereins. nd/Agenturen Seiten 4 und 19
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