Strafgesetzbuch unwirksam

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Mainz. Auch das Strafgesetzbuch schützt nicht vor Diebstahl: Diese Erfahrung musste eine Studentin der Hochschule Mainz machen. Während einer Vorlesungspause legte sie ihr Handy zwischen die Seiten ihres Gesetzbuches und verließ den Raum, wie die Polizei mitteilte. Als die 20-Jährige zurückkehrte, war das Gesetzbuch noch da, das Handy aber nicht mehr. Offen bleibt laut Polizei »jedoch die Frage, ob das Handy auf der Seite des § 242 des Strafgesetzbuches (der ›Diebstahlsparagraf‹) lag«. dpa/nd

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