Strafgesetzbuch unwirksam

  • Lesedauer: 1 Min.

Mainz. Auch das Strafgesetzbuch schützt nicht vor Diebstahl: Diese Erfahrung musste eine Studentin der Hochschule Mainz machen. Während einer Vorlesungspause legte sie ihr Handy zwischen die Seiten ihres Gesetzbuches und verließ den Raum, wie die Polizei mitteilte. Als die 20-Jährige zurückkehrte, war das Gesetzbuch noch da, das Handy aber nicht mehr. Offen bleibt laut Polizei »jedoch die Frage, ob das Handy auf der Seite des § 242 des Strafgesetzbuches (der ›Diebstahlsparagraf‹) lag«. dpa/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal