Schäuble verzögert Aktionsplan für faire Arbeitsbedingungen
Menschenrechtsbeauftragte kritisiert Widerstand des Finanzministers gegen Vorlage für besseren Schutz von Arbeitnehmern in armen Ländern
Berlin. »Wir brauchen diesen Aktionsplan, um die sozialen und ökologischen Bedingungen in den Produktionsländern zu verbessern«, sagte Kofler am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst. Am Freitag soll bei einem Staatssekretäre-Treffen über den Aktionsplan beraten werden. Für Kofler ist der Widerstand des Finanzministeriums »völlig unverständlich«.
Es gebe zahlreiche Unternehmen, die ihre Geschäfte nicht um Öko- und Sozial-Dumping herum bauen wollen, sagte Kofler. Es dürfe kein Wettbewerbsvorteil sein, sich nicht für die Produktionsbedingungen seiner Zulieferer zu interessieren. »Das Einhalten von menschenrechtlichen Standards darf keine freiwillige Unternehmensentscheidung sein, sondern muss für alle verbindlich gelten«, sagte die SPD-Politikerin.
Das Argument, auf die Unternehmen komme ein erheblicher bürokratischer Aufwand zu, lässt Kofler nicht gelten. Es sei im Interesse der Firmen selbst, sich die Bedingungen in den Produktionsländern genau anzuschauen. »Man weiß, dass in vielen Fabriken in bestimmten Ländern die Fenster vergittert sind, es keine Fluchtwege gibt und die Gebäude einsturzgefährdet sind«, sagte die Menschenrechtsbeauftragte. Dieses Wissen müsse in die Geschäftsentscheidungen einfließen. Kommt es zu keiner Einigung über den Aktionsplan, sieht die Menschenrechtsbeauftragte das Kanzleramt in der Pflicht. Vorgesehen war, den Aktionsplan bereits vor der Sommerpause zu verabschieden. Der Aktionsplan soll verbindlich regeln, was von den Unternehmen zur Einhaltung der Menschenrechte erwartet wird. Teil des Plans ist auch ein Monitoring-Prozess, der die Fortschritte in der Wirtschaft beobachten soll.
Werden die Vorgaben nicht eingehalten, behält sich die Bundesregierung vor, ein entsprechendes Gesetz aufzulegen. Der Aktionsplan muss vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Die Ressorts Entwicklung, Arbeit, Wirtschaft, Umwelt, Justiz sowie das Auswärtige Amt haben nach rund zwei Jahren Beratungen mit Verbänden und Zivilgesellschaft einen Entwurf für das Bundeskabinett vorgelegt.
Zentrale Punkte des Vorhabens sind eine verbindliche Sorgfaltspflicht für die Unternehmen bezüglich der Einhaltung von Menschenrechten, Außenwirtschaftsförderung sowie weitere Hilfestellungen für die Firmen. epd/nd
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