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Warum besteht Friedhofszwang?

Fragen & Antworten zur Trauer- und Bestattungskultur in Deutschland

  • Lesedauer: 3 Min.

Vorstellungen von Tod, Trauer und Bestattungskultur sind bei vielen Menschen ein schwieriges Thema. Fragen & Antworten zur Trauer- und Bestattungskultur in Deutschland.

Wie werden Menschen in Deutschland bestattet?

860 000 Menschen sterben in Deutschland durchschnittlich im Jahr. Davon werden nach Angaben des Bundesverbandes deutscher Bestatter 45,5 Prozent beerdigt, bei 54,5 Prozent findet eine Feuerbestattung statt. Bei 2,6 Prozent der Feuerbestattungen folgt anschließend eine Seebeisetzung. Dabei wird die Asche in einer biologisch abbaubaren Spezialurne, die sich im Wasser auflöst, von einem Schiff aus ins Meer gelassen.

Wie haben sich die Vorstellungen von Bestattung und Trauer verändert?

Die Wahl der verschiedenen Bestattungsarten hat sich im Laufe der Zeit stark verändert. Einäscherungen sind im Vergleich zu den 50er Jahren um rund ein Siebenfaches gestiegen. Das hängt auch mit der Aufhebung des Verbotes von Feuerbestattungen in der katholischen Kirche in den 60er Jahren zusammen. Die Einäscherung war zuvor als Verleugnung der Auferstehung Christi gewertet worden.

Zudem ist ein Trend hin zu Naturbestattungen zu verzeichnen. Dabei wird die Asche eines Menschen an einem Baum innerhalb eines ausgewiesenen Friedhofwaldstücks begraben. Außerdem gibt es heute mehr Raum für Trauer um Totgeburten.

Warum gibt es in Deutschland den sogenannten Friedhofszwang?

In Amerika kann die verstorbene Großmutter in der Urne auf dem Kaminsims stehen. Das ist in Deutschland verboten. Das ursprünglich aus hygienischen Gründen in Preußen eingeführte Gesetz hat auch heute noch Berechtigung. Der intime Zugang muss für Angehörige, Freunde und Nachbarn stets gewährleistet sein. Auf privaten Grundstücken sind ruhige Trauermomente nicht für jeden möglich. Als einziges Bundesland in Deutschland ist es in Bremen seit 2015 offiziell möglich, die Asche auf Privatgrundstücken auszustreuen. Gespräche zu Lockerungen des Gesetzes gibt es auch in anderen Bundesländern.

Was steckt hinter dem Bremer Modell? Welche Vor- und Nachteile hat es?

Zur Stärkung des Persönlichkeitsrechts nach dem Tod wurde auf Antrag der Grünen die Liberalisierung des Friedhofrechts verabschiedet. Das Gesetz erlaubt die Ausstreuung und Vergrabung des eingeäscherten Leichnams an privaten und öffentlich ausgewiesenen Stellen. Dabei muss der Verstorbene seinen Hauptwohnsitz in Bremen gehabt und vor seinem Tod einen Ort für die Verstreuung der Asche bestimmt haben. Eine dauerhafte Aufbewahrung in der Urne sei aus Gründen erschwerter Trauerarbeit nicht gestattet.

Das Gesetz wurde von der CDU, der Kirche und den Bestatterverbänden heftig kritisiert. Auf diese Weise könnte Angehörigen die Trauer am Grab verweigert werden, so die evangelische Kirche Bremen. Außerdem müsse in Betracht gezogen werden, dass Menschen diese Form der Bestattung aus Kostengründen wählen und womöglich Druck auf ältere Familienmitglieder ausüben. Eine herkömmliche Beerdigung kostet heute nach Angaben des Bundesverbandes deutscher Bestatter zwischen 2800 und 5000 Euro.

Die Umweltbehörde Bremen verweist bei dem Modell darauf, dass es Beschwerden bisher nicht gegeben habe. Zudem habe das Gesetz bisher mit 50 zugelassenen Ausstreuungen im vergangenen und 20 eingegangenen Anträgen in diesem Jahr nur geringfügige Auswirkung. dpa/nd

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