Der neue Ausgleich

Finanzschwache Länder werden ab 2020 vom Bund stärker unterstützt 16 Ministerpräsidenten sehen sich vorerst als Gewinner

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Berlin. Nach zähen Verhandlungen haben sich Bund und Länder auf eine Neuregelung des Länderfinanzausgleiches verständigt. Über das Ergebnis zeigten sich die Landesregierungen am Freitag erfreut: Der Bund wird sich stärker am Ausgleich zwischen wohlhabenderen und wirtschaftlich schwächeren Bundesländern beteiligen als bisher. Ab 2020 sollen jährlich rund 9,5 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt dafür verwendet werden. Ein Teilbetrag von 1,4 Milliarden wird »dynamisiert«, soll also an die Wirtschaftsentwicklung angepasst werden und nach den zugrunde liegenden Projektionen jährlich steigen.

Damit kommt die Bundesregierung der gemeinsamen Position entgegen, auf die sich die Landesregierungen bereits im vergangenen Dezember einstimmig geeinigt hatten. Ursprünglich wollte Finanzminister Wolfgang Schäuble einen Festbetrag von jährlich maximal 8,5 Milliarden Euro zahlen. Die Drohung von »Geberländern« wie Bayern, gegen den Länderfinanzausgleich verfassungsgerichtlich vorzugehen, ist damit vom Tisch. Die neue Regelung soll zunächst bis 2030 gelten.

Im Gegenzug haben sich die Länder prinzipiell mit einer Liste von Vorhaben der Bundesregierung einverstanden erklärt, deren Details am Freitag zunächst unklar blieben und die erst noch ausgehandelt werden müssen. So sollen die Kompetenzen des Stabilitätsrats gestärkt werden, der über die Länderhaushalte wacht. Die Bundesregierung konnte sich auch mit ihrer Forderung nach einer bundeseigenen Infrastrukturgesellschaft durchsetzen, die Investitionen ins Fernstraßennetz bündeln soll. Bisher gibt der Bund das Geld, fürs Planen, Bauen und den Erhalt sind die Länder zuständig. Um die Vereinbarungen umzusetzen, sind laut Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer »in vielen Punkten« Grundgesetzänderungen nötig. vs Seite 5

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