Gutachten zu CETA-Zusatzerklärung

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Berlin. Mit einer »Gemeinsamen Auslegungserklärung« sollen strittige Fragen zum Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada abgehandelt werden. Doch diese ist laut einem von den Grünen beauftragten Gutachten nutzlos: Wesentliche Kritikpunkte an dem Pakt könnten so nicht ausgeräumt werden, heißt es in einer Expertise des Nürnberger Völkerrechtlers Markus Krajewski, die »nd« vorliegt. »Die Gemeinsame Interpretationserklärung ist keine völkerrechtliche Vereinbarung«, schreibt Krajewski zu dem Papier, über das der EU-Rat am Dienstag abstimmt. Es sei keine neben dem CETA stehende selbstständige Übereinkunft. »Daher führt die Erklärung auch zu keiner Änderung oder Ergänzung bestehender Vorschriften, sondern greift jeweils nur auf der Grundlage einer bestimmten CETA-Vorschrift, die dann ausgelegt werden muss«, so Krajewski, der vor allem beim Investitionsschutz Probleme sieht. Indes sucht die belgische Regierung nach einer Möglichkeit, trotz des Neins der Wallonen CETA zu unterschreiben. Wenn eins der 28 EU-Länder das Abkommen nicht unterzeichnet, läge es auf Eis. nd

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