Vollmacht vom Parlament

René Heilig setzt nun auf Gerichte, die das neue BND-Gesetz kippen

  • René Heilig
  • Lesedauer: 1 Min.

Es müsste schon mit dem Teufel zugehen, wenn das nun vom Parlament beschlossene BND-Gesetz von den obersten deutschen Richtern einen Unbedenklichkeitsstempel erhält. Und die, die am Europäischen Gerichtshof das Recht zu schützen haben, werden einen Teufel tun, ausgerechnet dem deutschen BND, der der US-amerikanischen NSA die Türen in EU-Institutionen öffnet, eine solche Generalvollmacht zu lassen. Denn eigentlich lässt sich der Inhalt des vom Bundestag Beschlossenen schlicht in einem Satz zusammenfassen: Der BND darf alles, das Grundgesetz und die Interessen angeblich befreundeter Partner sind uns Wurst.

Jene, die zugestimmt haben, wollen dem Auslandsgeheimdienst erlauben, was er bislang vor allem in der sogenannten Fernmeldeaufklärung illegal gemacht hat. Und sie legen unter dem Stichwort Terrorbekämpfung noch ein paar Bürgerrechte obendrauf. Man rechnet mit der Angst vor Islamisten und Russen-Trolls, setzt darauf, dass die Bürger schon schlucken werden, was für die Demokratie unverdaulich ist. Wenn man wenigstens versucht hätte, die Geheimdienstkontrolle zu stärken. Nichts von alldem. Statt dem Parlament mehr Rechte zu geben und dem Dienst mehr Pflichten aufzuerlegen, hat man zwei neue BND-genehme »Kontrollinstanzen« geschaffen. So verkehrt sich all das, was wir dem Whistleblower Edward Snowden an Wissen über die Datenkrake BND verdanken, letztlich in sein Gegenteil. Absurd - und daher hoffentlich nicht von Bestand.

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