Pokémon-Entwickler ändert Nutzungsregeln

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Berlin. Die Entwickler der Smartphone-App »Pokémon Go« wollen deutschen Verbraucherschützern zufolge die Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen ändern. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Juli 15 Klauseln im Kleingedruckten angeprangert und das Unternehmen abgemahnt. Dabei ging es unter anderem um das Recht des Entwicklers Niantic, den Vertrag jederzeit zu verändern oder fristlos zu kündigen. Eine Sperrung des Zugangs sollte teils nach Ermessen des Unternehmens möglich sein. Zudem sei die Rückerstattung von In-App-Käufen ausgeschlossen gewesen und die Weitergabe von Daten an Dritte sollte ohne Einwilligung möglich sein. Niantic gab den Verbraucherschützern zufolge nun eine verbindliche Unterlassungserklärung in allen Punkten ab. Der vzbv räumte eine Übergangsfrist bis Ende des Jahres ein. Im Juli hatten die Verbraucherschützer Niantic mit Klage gedroht. Von Niantic gab es am Montag zunächst keine Stellungnahme. dpa/nd

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