Nicht das Ende und nicht alles gut

Mit Eilanträgen wollen NGOs und LINKE die vorläufige CETA-Anwendung verhindern

  • Josephine Schulz
  • Lesedauer: 3 Min.

Gegner des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Kanada versuchen, das vorläufige Inkrafttreten von CETA auf den letzten Metern zu verhindern. Die LINKE sowie die CETA-kritischen Organisationen Campact, foodwatch und Mehr Demokratie e.V. haben beim Bundesverfassungsgericht Eilanträge eingereicht. Wann über diese entschieden wird, ist unklar. Eine Sprecherin des Gerichts erklärte lediglich, sie würden »mit gebotener Eilbedürftigkeit« geprüft.

In den Anträgen wird beklagt, dass die Bundesregierung sich nicht an die Bedingungen gehalten habe, die das Verfassungsgericht Mitte Oktober für die Unterzeichnung des Abkommens definiert hatte. Dazu gehört, dass Deutschland sicherstellen muss, dass nur solche Teile des Vertrags angewendet werden, »die unstreitig in der Zuständigkeit der Europäischen Union liegen«.

Das Problem: Mittlerweile ist der Vertrag von Seiten der EU und Kanada unterzeichnet. Nach tagelangen Nachverhandlungen mit der belgischen Region Wallonie, die den ursprünglich für Donnerstag angesetzten EU-Kanada-Gipfel zum Scheitern brachte, trafen sich Vertreter beider Seiten am Sonntag, um das Abkommen zu besiegeln. »Ende gut, alles gut«, kommentierte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker. Die Wallonie hatte nach Zusatzvereinbarungen - unter anderem zum Schutz der Landwirte - grünes Licht gegeben. Am Rande des Gipfels in Brüssel demonstrierten unterdessen rund 250 CETA-Gegner.

Bevor das Abkommen vorläufig in Kraft treten kann, muss im nächsten Schritt das Europäische Parlament zustimmen. Die Eilanträge von LINKE und den CETA-kritischen Organisationen waren ursprünglich darauf gerichtet, die deutsche Unterschrift zu verhindern. Da es dafür zu spät ist, haben die Beschwerdeführer Hilfsanträge eingereicht. Das Verfassungsgericht soll die Bundesregierung demnach verpflichten, die vorläufige Anwendung in Deutschland zu stoppen.

Roman Huber, Vorstand von Mehr Demokratie e.V., erklärt: »Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung eine Zustimmung zur vorläufigen Anwendung von CETA nur unter drei konkreten Auflagen erteilt. Eine der Auflagen wurde eindeutig nicht erfüllt. Die Bundesregierung missachtet damit das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.«

Denn nach Ansicht der NGOs hat die Bundesregierung nicht geklärt, welche Bereiche aufgrund nationaler Kompetenz von der Anwendung ausgenommen werden müssen. Zwar wurden bereits die Schiedsgerichte ausgeklammert, andere Themen bleiben jedoch strittig - beispielsweise Fragen des geistigen Eigentums sowie Arbeits- und Umweltstandards.

Das Verfassungsgericht könnte nun auf eine genaue Klärung der Kompetenzen drängen und die Bundesregierung im Zweifel auffordern, von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch zu machen. Auch dieses einseitige Kündigungsrecht der vorläufigen Anwendung war eine Bedingungen, die das Gericht Mitte Oktober definiert hatte. In diesem - eher unwahrscheinlichen - Fall hätte das Abkommen in Deutschland bis zur endgültigen Ratifizierung keine Gültigkeit.

Parallel liegen beim höchsten deutschen Gericht mehrere Verfassungsbeschwerden gegen CETA vor. In einem späteren Hauptverfahren wollen die Richter klären, ob das Abkommen in wichtigen Punkten gegen das Grundgesetz verstößt.

Die endgültige Ratifizierung wird nach Ansicht des Bundeswirtschaftsministeriums voraussichtlich nicht vor der Bundestagswahl 2017 stattfinden. Der Anerkennungsprozess in Europa könne sich demnach etwa zwei bis fünf Jahre hinziehen. Nach Angaben der Bundesregierung müssen letztlich Bundestag und Bundesrat dem Freihandelabkommen zustimmen. Jörg Haas von Campact erklärte, man werde nun die deutschen Europa-Abgeordneten auffordern, CETA abzulehnen. »Aber auch die Grünen in Landesregierungen stehen beim Bürger in der Pflicht, CETA im Bundesrat zu stoppen.«

Die Union äußerte massive Kritik an dem langwierigen Ratifizierungsprozess. Politisch sei es ein Fehler, CETA als gemischtes Abkommen einzustufen, dem auch die nationalen Parlamente zustimmen müssen, sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion, Joachim Pfeiffer. »Außerdem ist das geradezu eine Einladung an linksgrüne oder rechte Populisten und Rattenfänger, dies auszuschlachten, und ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für die Empörungsindustrie von Campact, Foodwatch und Konsortien.« Mit Agenturen

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal