Polizei verwehrte Anwälten Zutritt zur Räumung in Calais

Bei der Auflösung des Flüchtlingslagers durften Juristen Geflüchtete nicht beraten / Behörden nutzten für das Verbot den Ausnahmezustand

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Während der Räumung des wilden Flüchtlingslagers im nordfranzösischen Calais vergangene Woche wurden Menschenrechtsanwälte und Aktivisten von NGOs nicht auf das Gelände gelassen. wie die britische online-Zeitung »The Independent« berichtet, nutzte die zuständige Polizeipräfektur für das Verbot die gesetzlichen Bestimmungen des in Frankreich herrschenden Ausnahmezustands und erklärte den »Dschungel« zur »Schutzzone«.

Demnach durften zwar Journalisten auf Antrag das Gelände betreten, Anwälte und Menschenrechtsbeobacher waren jedoch ausgenommen. Während der Räumung sei dutzenden Anwälten, Sozialarbeitern und Mitgliedern von Menschenrechtsorganisationen der Zugang verwehrt worden. Michael Bochenek, bei »Human Rights Watch« zuständig für Kinderrechte, sagte gegenüber der Zeitung: »Es gab einige offensichtliche Probleme mit dem Räumungsprozess. Geflüchtete wurden nicht darüber informiert, wie sie die Hilfe finden können, die ihnen zusteht.« Bei der Registrierung der einzelnen Geflüchteten habe es nicht genug Zeit gegeben. Die Anwesenheit von Anwälten wäre notwendig gewesen, um dafür zu sorgen, dass die Rechte der Geflüchteten gewahrt werden.

Auch einem siebenköpfigen Team internationaler Anwälte der Organisation »Anwälte ohne Grenzen« wurde der Zugang verwehrt. Der Vorsitzende Francois Cantier zeigte sich im »Independent« besorgt über die Menschenrechtssituation von Geflüchteten in Frankreich: »Ich kann nicht verstehen, wie ein demokratischer Staat wie Frankreich Anwälte daran hindern kann, ein Gebiet zu betreten, auf dem Menschenrechte in Gefahr sind.« Das sei für ihn nicht tolerierbar.

Die Anwälte haben nun gemeinsam eine Beschwerde eingereicht, um gegen das Zugangsverbot vorzugehen. Dass die französischen Behörden den Ausnahmezustand dazu nutzten, Rechtsbeobachtern den Einlass zu verwehren, sei rechtswidrig. Der Ausnahmezustand war in Frankreich nach den Pariser Terroranschlägen vom 13. November 2015 verhängt worden und wurde zuletzt im Juli nach dem Amoklauf von Nizza bis Anfang 2017 verlängert.

In Calais haben die französischen Behörden am Mittwoch unterdessen begonnen, die rund 1.500 Minderjährigen in Aufnahmezentren zu bringen. Die unbegleiteten jungen Migranten waren bei der Räumung des Flüchtlingscamps zunächst in Containern untergebracht worden und sollen zunächst in anderen französischen Regionen unterkommen. Dort sollen die britischen Behörden prüfen, ob die Minderjährigen nach Großbritannien einreisen dürfen. ek

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal