Mehr Hilfen für Alleinerziehende

Die Bundesregierung weitet staatliche Vorschusszahlungen massiv aus, wenn Elternteile für den Unterhalt ihrer Kinder nicht aufkommen

Für Alleinerziehende und deren Kinder ist es eine gute Nachricht. Sie sollen künftig mehr staatliche Unterstützung bekommen, wenn das andere Elternteil nicht für den Unterhalt aufkommt. Bislang endet die Hilfe nach dem zwölften Lebensjahr des Kindes. Künftig soll ein Unterhaltsvorschuss jedoch bis zur Volljährigkeit gezahlt werden. Auch fällt die Bezugsdauer von sechs Jahren weg. Dies beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch. Die Regierung hat für die Reform eine »Formulierungshilfe« ausgearbeitet, die möglichst schnell vom Bundestag und Bundesrat beschlossen werden soll, erläuterte Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) nach der Kabinettsitzung, damit das Gesetz zum Jahresbeginn 2017 in Kraft treten könne.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass von der Reform zusätzlich 260 000 Kinder profitieren werden. Womöglich ist diese Rechnung jedoch etwas zu knapp kalkuliert. Städte, Landkreise und Gemeinden gehen nämlich von einer Verdoppelung der bisherigen Bezieher aus; derzeit erhalten rund 440 000 Kinder eine solche Unterstützung in Höhe von bis zu 194 Euro im Monat. Die Kommunen appellieren ohnehin daran, das Gesetz um ein halbes Jahr zu verschieben. Denn weder personell noch organisatorisch seien die Neuregelungen binnen weniger Wochen umsetzbar, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy. Er sieht offenbar ein Chaos über die Bezugsstellen hereinbrechen und befürchtet zudem Mehrkosten für die Kommunen.

Bei der Familienministerin stieß Dedy mit seinen Bedenken jedoch nicht auf offene Ohren. Es gebe immer »Umsetzungsphasen« bei solchen Gesetzesänderungen, sagte Schwesig. Die Ministerin setzt auf eine Übergangslösung, wonach erst einmal diejenigen Alleinerziehenden von den Verbesserungen profitieren sollen, die keine Sozialleistungen beziehen. Für die anderen sei ohnehin das Jobcenter zuständig.

Das Echo auf die Reform des Unterhaltsvorschusses fiel bei den Verbänden positiv aus. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hatte schon länger eine Neuregelung gefordert, weil die bisherige Regelung an der Lebenswelt der Betroffenen vorbeigehe. Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht in der Ausweitung des Unterhaltsvorschusses einen wirksamen Schutz vor Armut. Mit zunehmendem Alter der Kinder würden nämlich die Aufwendungen für Bildung, Freizeit und kulturelle Aktivitäten steigen, erläuterte Bundesgeschäftsführer Holger Hofmann. Daher sei das Vorhaben »richtig und wichtig«.

Ungeklärt ist aber noch, wer für die Mehrkosten aufkommen wird. Bisher trägt der Bund ein Drittel der Kosten, die Länder zwei Drittel. Über die künftige Verteilung will Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) am Donnerstag mit den Chefs der Staatskanzleien noch verhandeln. Bliebe es bei der derzeitigen Regelung, müsste der Bund nach Berechnungen des Familienministeriums rund 260 Millionen Euro mehr aufbringen, die Länder 530 Millionen Euro.

Der Bund hat aber bereits angekündigt, auf seinen Anteil beim sogenannten Rückgriff zugunsten der Länder zu verzichten. Damit ist jenes Geld gemeint, das die bei den Ländern und Kommunen angesiedelten Ämtern sich von den säumigen Eltern - in den meisten Fällen Vätern - zurückholen will. Doch dieser Rückgriff scheitert bislang häufig: Nur etwa jeder vierte säumige Unterhaltszahler kann im Nachhinein zum Zahlen veranlasst werden - zum Unwillen der Familienministerin. Schwesig wünscht sich schon lange ein konsequentes Vorgehen »gegen Väter, die den Unterhalt prellen«.

Unlängst kam sogar der Vorschlag seitens der SPD, bei Unterhaltsverweigerern als Druckmittel den Führerschein einzuziehen. Das ist aber bislang rechtlich nicht möglich. Die Fahrerlaubnis darf nur bei Verkehrsdelikten einbehalten werden.

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