EU klagt gegen Mindesthonorare

  • Lesedauer: 1 Min.

Brüssel. Die EU-Kommission hat Deutschland wegen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Wie die Behörde mitteilte, sieht sie in den Vorgaben zu Mindest- und Höchsthonoraren einen Verstoß gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie. Binnenmarktkommissarin Elzbieta Bienkowska betonte, das Anbieten von Dienstleistern solle erleichtert werden, so dass Verbraucher mehr Auswahl und niedrigere Preise bekämen. Die Kommission stößt sich vor allem an den Mindesthonoraren: Architekten und Ingenieure könnten derzeit bestimmte Preise für ihre Dienstleistungen in Deutschland nicht unterbieten. dpa/nd

Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Dank der Unterstützung unserer Community können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen

Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -