EU klagt gegen Mindesthonorare
Brüssel. Die EU-Kommission hat Deutschland wegen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Wie die Behörde mitteilte, sieht sie in den Vorgaben zu Mindest- und Höchsthonoraren einen Verstoß gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie. Binnenmarktkommissarin Elzbieta Bienkowska betonte, das Anbieten von Dienstleistern solle erleichtert werden, so dass Verbraucher mehr Auswahl und niedrigere Preise bekämen. Die Kommission stößt sich vor allem an den Mindesthonoraren: Architekten und Ingenieure könnten derzeit bestimmte Preise für ihre Dienstleistungen in Deutschland nicht unterbieten. dpa/nd
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.