Thüringen: Richterspruch zum Gipsstreit erst später

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Weimar. Im Rechtsstreit um den Gipsabbau in Nordthüringen vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht ist nicht mit einer raschen Entscheidung der Richter zu rechnen. Ein ursprünglich für Donnerstag vom 1. Senat geplanter Verkündungstermin sei wieder abgesetzt worden, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Grund sei ein von der Klägerseite eingebrachter umfangreicher Schriftverkehr, der eine weitere Verhandlung nötig mache. Zwei Bergbaufirmen klagen wegen Festlegungen des 2012 vom Land genehmigten Regionalplans Nordthüringen, weil sie sich in ihren Rechten als Bergwerkseigentümer beeinträchtigt sehen. Laut Gericht sind Grundstücke der Firmen im Regionalplan nicht als Bergbauflächen aufgeführt, damit dürfen sie praktisch dort nicht abbauen. Ein Termin für die neue Verhandlung steht noch nicht fest. dpa/nd

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