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Wessen Freiheit?

Erich Buchholz erklärt Wirtschaftskriminalität

  • Günter Herzog
  • Lesedauer: 2 Min.

»Freiheitsgrundrecht und Kriminalität« heißt die neue Publikation von Erich Buchholz. Der Titel macht stutzig. Soll er suggerieren: je mehr Freiheit, desto mehr Kriminalität? Ist hohe Kriminalität der Preis der Freiheit? Der Rechtsanwalt und Juraprofessor beweist, dass es da durchaus einen Zusammenhang gibt.


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* Erich Buchholz: Das Freiheitsgrundrecht und die Kriminalität. GNN. 84 S., br., 7,50 €.


Das Freiheitsgrundrecht ist im Artikel 2 des Grundgesetzes (GG) festgeschrieben. Im Absatz 1 geht es um die freie Entfaltung der Persönlichkeit, im Absatz 2 um die Freiheit der Person, eigene Entscheidungen zu treffen, also die Handlungsfreiheit des Individuums, in die der Staat nur auf Grund eines Gesetzes eingreifen darf.

Zunächst fragt der Autor, was Freiheit eigentlich meint. Und gibt es ein gleiches Freiheitsgrundrecht für alle? Kann jeder seine Persönlichkeit nach seinem Sinn entfalten? Gemäß Artikel 3 GG sind alle Menschen gleich. Bereits 1817 wurde auf dem Wartburgfest festgestellt: »Der Mensch ist nur frei, wenn er auch die Mittel hat, sich selbst nach eigenen Zwecken zu bestimmen.« Jeder weiß, nur mit entsprechendem Kapital kann »jedermann« sich freiheitlich entfalten und seine subjektiven Rechte geltend machen, soweit er - laut Gesetz - nicht die Rechte anderer verletzt. Buchholz konstatiert: »Die justitielle Wirklichkeit des Rechtsstaates BRD lehrt: Das Risiko, bei der Geltendmachung seines Freiheitsgrundrechtes für die Verletzung der Rechte anderer einstehen zu müssen, ist - wenn man sich rechtzeitig darauf einstellt und gebührend vorbereitet - unterm Strich gering.« Insofern gibt es einen Zusammenhang zwischen Verwirklichung des allgemeinen Freiheitsgrundrechtes und der Kriminalität - und zwar gerade bei den sogenannten oberen Schichten.

Die Anreize zur Begehung von Straftaten ergeben sich über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Bundesrepublik. Artikel 14 GG bestimmt das Grundrecht auf Eigentum. Privateigentümer stehen in der freien Markwirtschaft in einem unerbittlichen Konkurrenzkampf, in einem Krieg aller gegen alle. Das Freiheitsgrundrecht nach Art. 2 ermutigt diese durchaus auch zu Straftaten. Wirtschaftskriminalität, so scheint es, ist der Motor kapitalistischen Wirtschaftslebens. Der Profit diktiert und lässt jede Hemmung fallen. »Die bundesdeutsche freie Marktwirtschaft hat keinen Platz für Moral und soziale Empfindsamkeit.« Das mag krass klingen, aber die jüngsten Skandale wie bei VW oder der Deutschen Bank bestätigen Buchholz. - Ein Bändchen, das man mit großem Gewinn liest.

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