Yahoo scheitert mit Klage gegen Verleger

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Karlsruhe. Der Suchmaschinenbetreiber Yahoo ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Leistungsschutzrecht gescheitert, mit dem Verleger für die Nutzung von Inhalten Geld verlangen können. Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage als unzulässig ab. Es sei Yahoo zumutbar, sich zuerst an Fachgerichte zu wenden, besonders »angesichts der Auslegungsfähigkeit und -bedürftigkeit der angegriffenen Rechtsnormen«. Seit August 2013 können Verlage für die Onlineveröffentlichung von Artikeln Gebühren erheben. Ausgenommen sind »einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte«. Yahoo sieht damit die Informations- und Pressefreiheit verletzt. dpa/nd

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