Schnellbesohlung - Für und Wider

Während Sachsen-Anhalt nun ein Hilfspolizei-Gesetz hat, lehnt Thüringen diesen Weg strikt ab

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Erfurt. Anders als in den Nachbarländern Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt wird es in Thüringen auch künftig keine Hilfspolizisten geben. Sowohl Innenminister Holger Poppenhäger (SPD) als auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) lehnen eine derartige Wachpolizei weiterhin ab. Die Hilfspolizisten werden in der Regel in zwölf bis 18 Wochen ausgebildet. In Thüringen würden aber hoch qualifizierte und gut ausgebildete Polizisten benötigt, bekräftigte Poppenhäger. »Das geht nicht durch Schnellbesohlungs-Lehrgänge.«

Der bessere Weg ist nach Ansicht des Ministers, die Ausbildungskapazitäten zu erhöhen. »Ich hoffe, dass wir so den Personalbedarf auf Dauer besser sichern können, als wenn ein Teil der Leute keine richtige Polizeiausbildung hat.« Das Meininger Bildungszentrum, in dem alle Polizeianwärter in Thüringen ausgebildet werden, ist dem Minister zufolge bis 2017 voll ausgelastet. Pro Jahr werden dort 155 künftige Polizeibeamte in dreijähriger Ausbildung auf ihren Dienst vorbereitet. In Thüringen gibt es derzeit 5938 Polizeibeamte. GdP-Landeschef Kai Christ sagte, Wachpolizisten könnten nicht den vollen Umfang der Polizeitätigkeit erfüllen. »Ich sehe in Thüringen kein Einsatzfeld für die Wachpolizisten.« Die Bewachung von Objekten wie Behörden, Dienststellen und Flüchtlingsunterkünften sei im Freistaat bereits in privater Hand. Bei der Begleitung von Schwerlasttransporten gebe es Überlegungen vom Land, ebenfalls private Firmen zu beauftragen.

In Sachsen-Anhalt sollen Wachpolizisten die Polizei unter anderem bei Verkehrskontrollen unterstützen. Der Landtag in Magdeburg beschloss am Mittwoch ein entsprechendes Gesetz. Mit der Einstellung von 100 Wachpolizisten will das Land eine Personallücke schließen. Der Einsatz der Helfer soll aber 2019 wieder auslaufen.

Seit August sind in Sachsen-Anhalt bereits 20 Hilfspolizisten unterwegs und ahnden Tempoverstöße. Ihr Einsatz war umstritten, denn Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) stellte die Kollegen per Erlass ein - ohne Landtagsbeschluss. Zuvor hatte sich die alte CDU/SPD-Regierung nicht auf ein Konzept für kurzfristige Einstellungen einigen können.

Mit dem Wachpolizeigesetz bekommt die Hilfe für die überlastete Landespolizei eine gesetzliche Grundlage. Auch die Befugnisse werden erweitert. Laut Gesetz können die Wachpolizisten künftig auch weitere Verkehrsverstöße, wie Telefonieren am Steuer oder Fahren ohne Gurt, ahnden. Auch Schwerlasttransporter dürfen sie begleiten. Anders als in Sachsen, wo es ebenfalls eine Wachpolizei gibt, dürfen sie aber keine Waffe tragen und keinen unmittelbaren Zwang ausüben. Nur ein Pfefferspray zum Selbstschutz haben sie dabei.

In Sachsen haben im April die ersten Wachpolizisten ihren Dienst begonnen. Sie werden vor allem zum Schutz von Flüchtlingsunterkünften und bei der Personenüberwachung eingesetzt. Auch Sachsen will mit den Wachpolizisten personelle Engpässe überbrücken, da der geplante Stellenaufbau bei der Polizei wegen der langen Ausbildungszeiten Jahre in Anspruch nehmen wird. Im Jahr 2002 hatte Sachsens Landtag als Reaktion auf die Terroranschläge am 11. September 2001 schon einmal die Einführung einer Wachpolizei beschlossen. Das Gesetz war 2006 aber wieder außer Kraft getreten.

Im Juni hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière erklärt, dass eine Wachpolizei gegen die steigende Zahl von Wohnungseinbrüchen helfen könne. Sie solle besetzt sein mit »Kräften, die über eine Kurzausbildung verfügen und begrenzte Befugnisse haben, aber Uniform und Waffe tragen«. SPD-Innenminister wiesen den Vorstoß zurück, während einige CDU-Ressortchefs de Maizière unterstützten. dpa/nd

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