Bundesverfassungsgericht weist Klagen gegen Armenien-Resolution ab
Türkische Beschwerdeführer nicht in ihren Rechten verletzt
Das Bundesverfassungsgericht hat Beschwerden gegen die Armenien-Resolution des Bundestags abgewiesen. Es sei »nicht ersichtlich«, dass ein in Deutschland lebender türkischer Beschwerdeführer in seinen Rechten verletzt sein könnte, heißt es in dem am Montag veröffentlichten Karlsruher Beschluss.
Der Bundestag hatte Anfang Juni die ab 1915 im damaligen Osmanischen Reich an den Armeniern begangenen Massaker als Völkermord eingestuft. Aus Protest beorderte die Türkei ihren Botschafter in Berlin für vier Monate nach Ankara zurück. Acht Türken, zumindest teilweise mit Wohnsitz in Deutschland, legten Verfassungsbeschwerden ein.
Das Bundesverfassungsgericht wies nun alle acht Beschwerden ab und nahm sie nicht zur Entscheidung an. Die Beschwerdeführer hätten eine Verletzung ihrer Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte nicht ausreichend dargelegt, heißt es jeweils in den gleichlautenden Beschlüssen. Die Möglichkeit solcher Grundrechtsverletzungen sei zudem insgesamt »auch nicht ersichtlich«. AFP/nd
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