BGH stoppt erneut Abstimmung zu Snowden-Vernehmung

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Karlsruhe. Union und SPD haben im Streit um die parlamentarische Vernehmung des Whistleblowers Edward Snowden in Deutschland einen Sieg errungen. Der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags darf vorerst nicht erneut über ein Hilfsersuchen an die Bundesregierung abstimmen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren müsse zunächst abgewartet werden. Die Opposition will, dass der Ausschuss die Bundesregierung auffordert, die Voraussetzungen für eine Vernehmung Snowdens als Zeugen zu schaffen - etwa durch die Zusage, dass er nicht, wie von der Regierung in Washington gewünscht, an die USA ausgeliefert wird. Die schwarz-rote Bundesregierung hat jedoch außenpolitische Bedenken gegen eine Vernehmung Snowdens auf deutschem Boden. dpa/nd

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