Müllentsorgung ohne Ausschreibung rechtens
Luxemburg. Die gemeinsame Abfallentsorgung von Stadt und Region Hannover ist mit EU-Recht vereinbar. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch. Der private Recycling-Konzern Remondis hatte gegen die gemeinsame Abfallentsorgung geklagt, weil er sich im Wettbewerb benachteiligt sieht. Laut EuGH ist die Übertragung von Aufgaben auf einen Zweckverband durch eine Kommune eine reine Organisationsentscheidung. Da keine Leistung am Markt eingekauft werde, müsse auch kein Vergabeverfahren vorgeschaltet werden. Der Verband kommunaler Unternehmen begrüßte das Urteil, da es das Recht auf kommunale Selbstverwaltung stärke. nd
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