Klagen gegen VW bleiben in den USA

Anleger fordern Schadenersatz

  • Lesedauer: 2 Min.

San Francisco. Im Dieselskandal muss sich VW auch in den USA gegen Klagen von Anlegern wehren. Ein Gericht in Kalifornien lehnte am Mittwoch den Antrag des Konzerns auf Verlegung der Klagen nach Deutschland ab. Die USA hätten ein Interesse daran, heimische Investoren vor Anlagebetrug zu schützen, heißt es im Beschluss des Gerichts.

In Deutschland verklagen bereits weit mehr als tausend Anleger Volkswagen, darunter viele Fonds. Sie fordern Schadenersatz, weil sie sich von Volkswagen getäuscht sehen. Ihrer Meinung nach hätte der Konzern früher über die Manipulationen an Dieselmotoren und die möglichen Konsequenzen informieren müssen.

In den USA klagen unter anderen ein Pensionsfonds für Angestellte der Highway-Behörde des Staates Arkansas und ein Pensionsfonds für Polizisten der Stadt Miami. Sie kauften im Jahr 2010 keine Aktien von Volkswagen, sondern Aktienhinterlegungsscheine. Doch auch diese Wertpapiere verloren im Zuge des Dieselskandals kräftig an Wert.

Das Gericht verfügte, dass es für die Klagen der Fonds zuständig ist. Anträge von Volkswagen sowie vom früheren VW-Chef Martin Winterkorn und von VW-Markenchef Herbert Diess auf Verlegung wies das Gericht damit ab.

Volkswagen hatte im September 2015 auf Druck der US-Behörden zugegeben, weltweit in elf Millionen Dieselautos verschiedener Marken eine illegale Software eingebaut zu haben. Den Vorwurf, diese für Anleger relevante Information nicht rechtzeitig veröffentlicht zu haben, weist der Konzern zurück.

In den USA hat VW vom Abgasskandal betroffenen Kunden Schadenersatz angeboten. Der Konzern einigte sich bereits mit den US-Behörden auf Entschädigungsprogramme, die ihn vermutlich etwa 16 Milliarden Dollar (15,3 Milliarden Euro) kosten werden. Darüber hinaus sind wegen des Skandals noch Klagen mehrerer US-Bundesstaaten sowie strafrechtliche Ermittlungen des US-Justizministeriums gegen Volkswagen anhängig. AFP/nd

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