Auskunftsrecht soll Frauen helfen

Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf für mehr Lohngerechtigkeit

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: 2 Min.

Nach langen Diskussionen und vielen »Korrekturen« hat das Bundeskabinett am Mittwoch einen Gesetzentwurf verabschiedet, der für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen sorgen soll. Zumindest hofft die federführende Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) auf eine entsprechende Wirkung. Die Ministerin erklärte ihren Entwurf am Mittwoch zu einem »Meilenstein auf dem Weg zur Gleichstellung zwischen Mann und Frau«. Sie verwies auf die bestehende Lohnlücke von 21 Prozent und unterstrich: »Deshalb brauchen wir dieses Gesetz.«

Zukünftig sollen Frauen in Unternehmen ab 200 Beschäftigten Auskunft darüber verlangen können, welchen Lohn dort Männer für eine gleichartige Tätigkeit erhalten. Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten »werden aufgefordert«, ihre Entgeltstrukturen »auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen«. Zudem sollen sie »regelmäßig über Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten«. Nach Berechnungen des Familienministeriums beträfen die Regelungen rund die Hälfte aller berufstätigen Frauen.

Schwesig räumte zugleich ein, dass ihr Gesetz die wichtigste Ursache der Lohnungleichheit nicht beseitigen werde. Tatsächlich steckten viele Mütter in einer »Teilzeitfalle«, weil sie nach einer kindbedingten Pause im Beruf oft kürzer treten würden. Deshalb soll das Gesetz Teil einer Gesamtstrategie sein, zu der auch ein Rückkehrrecht von Teil- in Vollzeit gehören soll. Aber auch wenn man Teilzeit und die Tatsache berücksichtigt, dass besonders viele Frauen in Niedriglohnbranchen arbeiten, beträgt die Lohnlücke nach Angaben des Ministeriums immer noch sieben Prozent.

Für die frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Cornelia Möhring, ist das Gesetz ein »zahnloser Tiger«. Transparenz alleine reiche nicht, so Möhring, »um die verkrusteten sexistischen Strukturen in der Arbeitswelt aufzubrechen«. Die Linkspolitikerin forderte »klare Lohnprüfinstrumente und vor allem Mechanismen zur Durchsetzung von Entgeltgleichheit bei einer festgestellten Diskriminierung«. Tatsächlich sieht der Entwurf keine Sanktionen vor.

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer zeigte sich am Mittwoch erleichtert, dass am Gesetzentwurf »zahlreiche Verbesserungen« im Sinne seiner Firmen erreicht worden seien. Tatsächlich steckte der Entwurf lange fest, weil das Kanzleramt sich querstellte. Angela Merkel fürchtete »übermäßige bürokratische Belastungen der Unternehmen«, wie die »Frankfurter Allgemeine« im Frühsommer 2016 kolportierte. Widerstand kam auch von der Unionsfraktion im Bundestag, die bis zuletzt gegen das Gesetz Front machte. Erst nach vielen Zugeständnissen konnte Schwesig ihren Entwurf dem Kabinett vorlegen. Doch ganz zufrieden ist Arbeitgeberchef Kramer immer noch nicht. Der Entwurf sei »bürokratisch und erreicht nicht das Ziel, bessere Karrierechancen für Frauen zu schaffen«.

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