Mindesthonorar für »Solo-Selbstständige«
Potsdam. Die LINKE in Brandenburg fordert für »Solo-Selbständige« die Einführung eines gesetzlichen Mindesthonorars analog zum Mindestlohn für Angestellte und Arbeiter. Solche auf sich allein gestellten Selbstständigen seien oft in einer prekären Lage, weil der Zugang zu Sozialsystemen häufig an überhöhte Mindestbeträge gekoppelt sei, die in keinem Verhältnis zu den realen Verdiensten stünden, sagte Andreas Bernig, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Landtag, am Sonntag. Es sei notwendig, dieser Gruppe den Zugang zu den Sozialsystemen zu erleichtern. Grundlage für die Renten- und Krankenkassenbeiträge müsste das tatsächliche und nicht das virtuelle Einkommen sein. dpa/nd
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