Türkischen Pressionen widerstanden
Roland Etzel zum Nichtauslieferungsbeschluss Griechenlands
Dass das Oberste Gericht Griechenlands und damit letztlich auch die Athener Regierung den Pressionen aus Ankara standhielt und die geflohenen Militärangehörigen nicht auslieferte, war nicht selbstverständlich. Zwar hätten die Sechs zu Hause in der Türkei mit hoher Wahrscheinlichkeit kein rechtsstaatliches Verfahren bekommen, wenn man sie zurückgeschoben hätte. Eine Präzedenzentscheidung aber gab es dazu bisher nicht.
Im Gegenteil, die türkische Regierung hatte im NATO-Rat vehement Unterstützung für sich als Opfer eines Putsches eingefordert und auch in aller Form erhalten. Das Grummeln darüber in Berlin und anderswo war zwar vernehmlich, ist aber nicht justiziabel und hätte so auch in Athen nicht zwingend zur Kenntnis genommen werden müssen. Fahnenflucht von einem NATO-Land ins andere - wo ist das bisher nicht mit Auslieferung geahndet worden? Vor deutschen Gerichten kämpft ein US-Soldat seit Jahren um Asyl, weil er nicht im Angriffskrieg seines Landes in Irak schuldig werden wollte, und ist noch längst nicht aus dem Schneider.
Das Athener Urteil kann Griechenland wirtschaftlich hart treffen. Das hat Ankara bereits angedroht. Käme es dazu, wäre es allerdings die Bestätigung des Richterspruchs: Wenn die Türkei ein rechtsstaatliches Urteil nicht hinzunehmen bereit ist, ist sie auch kein Rechtsstaat.
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