LINKE: Fußfessel ist unzulässiger Eingriff in den Rechtsstaat

Elektronische Fessel künftig auch für extremistische Gefährder / Neues Gesetz soll Überwachung Verdächtiger erleichtern

  • Lesedauer: 3 Min.

Berlin. Extremistische Gefährder sollen künftig mit Hilfe einer elektronischen Fußfessel überwacht werden können. Voraussetzung ist, dass die Behörden einen Anschlag für möglich halten. Eine entsprechende Gesetzesänderung billigte am Mittwoch das Bundeskabinett. Auf die Neuregelung hatten sich Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) nach dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt verständigt.

Die innenpolitische Sprecherin der LINKEN-Fraktion, Ulla Jelpke, sprach von einem unzulässigen Eingriff in den Rechtsstaat. Es müssten ähnlich strenge Kriterien angelegt werden wie bei der Verhängung von Untersuchungshaft. »Ohne richterlichen Beschluss darf so etwas nicht passieren.«

Die Grünen-Innenexpertin Irene Mihalic sagte dagegen der Nachrichtenagentur AFP: »Die Fußfessel ist reine Symbolpolitik und für die Verhinderung von Anschlägen schlicht ungeeignet.« Die Fachleute bei der Polizei sagten sehr deutlich, dass der weitaus größte Teil von Gefährdern verdeckt beobachtet werde. Eine solches polizeiliches Vorgehen werde durch die Fußfessel ad absurdum geführt. »Die Bundesregierung muss endlich aufhören, den Menschen Lösungen zu präsentieren, die an der realen Erfordernissen der Sicherheitspolitik vorbeigehen.«

Das Bundeskriminalamt (BKA) soll der Neuregelung zufolge eine Fußfessel dann anordnen können, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Betroffene einen Anschlag begehen könnte oder sein Verhalten darauf hindeutet. Ursprünglich war geplant gewesen, dass die Fußfessel nur dann angeordnet werden darf, wenn der Gefährder wegen einer terroristischen Straftat verurteilt worden ist. Nach dem Berliner Anschlag mit zwölf Toten wurde die Vorlage verschärft.

Mit dem Gesetz wird die Grundlage dafür geschaffen, dass das BKA ein Aufenthaltsverbot erlassen und die Einhaltung kontrollieren kann, wie de Maizière sagte. Fußfesseln seien zwar kein Allheilmittel, erleichterten aber die Überwachung der Gefährder. Der Minister verwies zugleich darauf, dass die meisten der in Deutschland registrierten Gefährder in der Zuständigkeit der Länder lägen, und deshalb auch dort die entsprechenden Gesetze geändert werden müssten.

Die Zuständigkeit des Bundeskriminalamts beschränke sich auf den internationalen Terrorismus, sagte dazu de Maizières Sprecher Johannes Dimroth. Wieviele der derzeit registrierten 550 islamistischen Gefährder eine Fußfessel bekommen könnten, sei eine »rein hypothetische Frage«. Unionsfraktonsvize Stephan Harbarth (CDU) erklärte, die geplante Gesetzesänderung sei gerade angesichts der großen Zahl der Gefährder in Deutschland wichtig.

Die elektronische Fußfessel ist Teil der Neuregelung zur Umstrukturierung des BKA-Gesetzes. Damit sollen der Datenschutz und der Informationsaustausch zwischen den europäischen Polizeibehörden verbessert werden.

Umgesetzt wird außerdem ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es hatte das BKA-Gesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Bei Maßnahmen, die tief in das Privatleben Betroffener hineinreichten, müsse der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit stärker berücksichtigt werden. Agenturen/nd

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