Werbung

EU-Gericht stärkt das Instrument der Bürgerinitiative

  • Lesedauer: 1 Min.

Luxemburg. Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) hat das Instrument der Europäischen Bürgerinitiative gestärkt, mit der EU-Bürger die Kommission zu neuen Gesetzen auffordern können. Lehnt die Kommission eine solche Initiative ab, muss sie dies genau und auf die einzelnen Vorschläge bezogen begründen, wie das EuG am Freitag in Luxemburg entschied. Damit bekommt eine Initiative für den Minderheitenschutz in den EU-Staaten eine neue Chance, an der unter anderem Schleswig-Holsteins Justizministerin Anke Spoorendonk (SSW) beteiligt ist. Für eine Europäische Bürgerinitiative müssen sich mindestens sieben EU-Bürger aus mindestens sieben EU-Staaten in einem sogenannten Bürgerausschuss zusammentun. Mit der Initiative wird die EU-Kommission aufgefordert, bestimmte Gesetzesinitiativen zu ergreifen. AFP/nd

Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln

Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.