EU-Gericht stärkt das Instrument der Bürgerinitiative

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Luxemburg. Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) hat das Instrument der Europäischen Bürgerinitiative gestärkt, mit der EU-Bürger die Kommission zu neuen Gesetzen auffordern können. Lehnt die Kommission eine solche Initiative ab, muss sie dies genau und auf die einzelnen Vorschläge bezogen begründen, wie das EuG am Freitag in Luxemburg entschied. Damit bekommt eine Initiative für den Minderheitenschutz in den EU-Staaten eine neue Chance, an der unter anderem Schleswig-Holsteins Justizministerin Anke Spoorendonk (SSW) beteiligt ist. Für eine Europäische Bürgerinitiative müssen sich mindestens sieben EU-Bürger aus mindestens sieben EU-Staaten in einem sogenannten Bürgerausschuss zusammentun. Mit der Initiative wird die EU-Kommission aufgefordert, bestimmte Gesetzesinitiativen zu ergreifen. AFP/nd

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