Miete: Verspäteter Auszug kann teuer werden
Karlsruhe. Ziehen rechtmäßig gekündigte Mieter nicht aus ihrer Wohnung aus, kann das teuer werden. Der Vermieter ist dann berechtigt, statt der bislang gezahlten monatlichen Miete den aktuellen Marktpreis für eine vergleichbare Wohnung zu verlangen, wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nun entschied. Die betreffenden Mieter bewohnten in München eine 105 Quadratmeter große Wohnung und zahlten dafür eine Bruttomiete von monatlich 1046,91 Euro inklusive Heizkostenvorauszahlungen. Der Vermieter kündigte das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs. Doch die Mieter zogen erst über ein Jahr später aus und zahlten in der Zeit weiter die bisherige Miete. Der Vermieter forderte jedoch einen Mietnachschlag in Höhe von 7300 Euro. Die Mieter seien trotz ihrer Pflicht zum Auszug einfach in der Wohnung geblieben, heißt es in dem Urteil. Daher müssten sie nun eine Nutzungsentschädigung zahlen. epd/nd
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